GOÄ Ziffer 806
Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes …
Amtliche Leistungsbeschreibung: Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation, gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten -, Mindestdauer 20 Minuten
Ziffer 806 steht in Abschnitt G des Gebührenverzeichnisses (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 250 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 14,57 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 33,52 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 51,00 € |
Rechnung: 250 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 806 prüft
Nicht nebeneinander
Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30 und/oder 34 sind neben den Leistungen nach den Nummern 804 bis 812, 817, 835, 849, 861 bis 864, 870, 871, 886 sowie 887 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt B Nr. 4
Nicht nebeneinander
Die Leistung nach Nummer 4 ist neben den Leistungen nach den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 4
Nicht nebeneinander
Neben der Leistung nach Nummer 725 sind die Leistungen nach den Nummern 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 725
Zielleistung
Die psychotherapeutische Behandlung nach Nr. 849 ist in derselben Sitzung nicht neben einem psychiatrischen Gespräch (804, 806) oder einer Psychotherapiesitzung (861, 863, 870) berechnungsfähig.
Quelle: Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BAEK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe zu psychotherapeutischen Leistungen, FAQ 2.0 (Oktober 2025)
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 806 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 806
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 806?
- Ziffer 806 ist mit 250 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 14,57 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 33,52 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 51,00 €.
- Darf Ziffer 806 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 806 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 806 und die Nummern 1, 4, 725, 849 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
