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Arztrechnung prüfen: So erkennst du Fehler in deiner Privatrechnung

Aktualisiert am 14.09.2026. Hinweise zum Nachfragen, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Arztrechnung prüfst du in sieben Schritten: Pflichtangaben nach § 12 GOÄ, Steigerungsfaktor je Position, Begründung bei Faktoren über 2,3, Ziffern, die nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen, Auslagen nach § 10, Zuschläge und die Endsumme. Was auffällt, klärst du vor der Zahlung mit der Praxis.

Warum du deine Arztrechnung prüfen solltest

Als Privatpatient bekommst du die Rechnung selbst und zahlst sie selbst. Die Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, und die Versicherung erstattet, was nach Tarif erstattungsfähig ist. Zwischen beiden stehst du: Rechnest du nicht nach, zahlst du im Zweifel zu viel, oder die Versicherung kürzt und du bleibst auf der Differenz sitzen.

Fehler auf Arztrechnungen sind meist keine Absicht. Abrechnungsprogramme setzen Faktoren automatisch, Begründungen fehlen, Ziffern werden doppelt oder in einer nicht zulässigen Kombination angesetzt. Die GOÄ ist ein Regelwerk mit Tausenden Ziffern und vielen Ausschlüssen. Auch die Praxis übersieht da etwas.

Die gute Nachricht: Die wichtigsten Punkte kannst du selbst prüfen, ohne Fachwissen. Du brauchst die Rechnung, die Gebührenordnung (zum Beispiel im GOÄ-Verzeichnis) und etwa eine Viertelstunde.

Schritt 1: Pflichtangaben nach § 12 GOÄ

Eine Arztrechnung wird erst fällig, wenn sie die Angaben nach § 12 Abs. 2 GOÄ enthält. Je Position müssen auf der Rechnung stehen:

  • das Datum der Leistung
  • die Nummer der Leistung (GOÄ-Ziffer)
  • die Bezeichnung der Leistung
  • der Betrag
  • der Steigerungsfaktor

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Rechnung formal unvollständig. Du kannst sie zurückgeben und um eine vollständige Rechnung bitten. Welche Angaben genau verlangt werden, steht in Was auf einer GOÄ-Rechnung stehen muss.

Schritt 2: Den Steigerungsfaktor je Position lesen

Jede Ziffer hat eine Punktzahl. Multipliziert mit dem Punktwert von 5,82873 Cent ergibt sich der einfache Gebührensatz. Die Praxis darf diesen Satz mit einem Faktor vervielfachen (§ 5 GOÄ). Der Rahmen hängt von der Art der Leistung ab:

LeistungsartRahmenRegelsatzHöchstsatz
Persönliche Leistungen (Beratung, Untersuchung, Operation)1,0 bis 3,52,33,5
Technische Leistungen (Abschnitte A, E, O)1,0 bis 2,51,82,5
Laborleistungen (Abschnitt M)1,0 bis 1,31,151,3

Ein Beispiel: GOÄ Ziffer 1 (Beratung) hat 80 Punkte, der einfache Satz liegt bei 4,66 Euro. Mit dem Regelsatz 2,3 werden daraus 10,72 Euro, mit dem Höchstsatz 3,5 sind es 16,32 Euro. Steht auf der Rechnung ein anderer Betrag als Punkte mal Punktwert mal Faktor, stimmt etwas nicht. Kleine Abweichungen um einen Cent entstehen durch die Rundung und sind unproblematisch.

Mehr dazu unter GOÄ Steigerungsfaktor.

Schritt 3: Begründung bei Faktoren über dem Regelsatz

Liegt der Faktor über dem Regelsatz (2,3, 1,8 oder 1,15), muss die Rechnung eine Begründung enthalten, die verständlich und nachvollziehbar ist und sich auf die konkrete Leistung bezieht (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Typische Gründe sind ein besonders hoher Zeitaufwand, eine erhöhte Schwierigkeit oder besondere Umstände bei der Ausführung.

Auffällig sind:

  • ein Faktor 3,5 ohne jede Begründung
  • eine Begründung, die bei jeder Position gleich lautet
  • Floskeln wie "erhöhter Aufwand", ohne dass klar wird, worin er bestand
  • fast alle persönlichen Leistungen mit dem Höchstsatz

Zum letzten Punkt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Höchstsatz nicht zum Regelfall werden darf (Urteil vom 8. November 2007, III ZR 54/07). Eine Praxis, die routinemäßig 3,5 abrechnet, muss das im Einzelfall begründen.

Schritt 4: Faktoren über dem Höchstsatz

Mehr als der 3,5-fache Satz ist nur mit einer Honorarvereinbarung erlaubt, die du vor der Behandlung schriftlich unterschrieben hast (§ 2 GOÄ). Ohne eine solche Vereinbarung schuldest du höchstens den Höchstsatz. Für technische Leistungen und Labor ist eine Honorarvereinbarung gar nicht möglich. Details unter Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.

Schritt 5: Ziffern, die nicht zusammen abgerechnet werden dürfen

Viele Ziffern schließen einander aus. Die Ausschlüsse stehen in den Legenden des Gebührenverzeichnisses und in den Allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte. Beispiele:

  • Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung) darf nicht neben den Ziffern 6, 7 oder 8 berechnet werden.
  • Ziffer 1 und Ziffer 5 dürfen neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnet werden. Der Behandlungsfall ist der Monat nach der ersten Inanspruchnahme.
  • Ziffer 3 (eingehende Beratung) ist nur als einzige Leistung oder zusammen mit einer Untersuchung nach 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 berechnungsfähig.

Dazu kommt das Zielleistungsprinzip aus § 4 Abs. 2a GOÄ: Ein Arbeitsschritt, der methodisch notwendiger Teil einer anderen Leistung ist, wird nicht zusätzlich berechnet. Eine Übersicht gibt es unter Ziffern, die nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen.

Schritt 6: Auslagen, Zuschläge und Wegegeld

Auslagen nach § 10 GOÄ sind Kosten für Materialien, die bei der Behandlung verbraucht wurden, etwa Verbandmaterial oder Medikamente. Sie werden ohne Faktor berechnet. Allgemeine Praxiskosten wie Hygiene, Sprechstundenbedarf oder Verwaltungsaufwand gehören nicht dazu. Eine "Verwaltungsgebühr" oder "Hygienepauschale" hat in der GOÄ keine Grundlage.

Zuschläge (Buchstaben A bis D und weitere) gibt es für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Sie dürfen nur mit dem einfachen Satz berechnet werden, und die Uhrzeit oder der Wochentag muss zum Leistungsdatum passen.

Wegegeld nach § 8 GOÄ fällt nur bei einem Besuch an, also wenn der Arzt zu dir gekommen ist.

Schritt 7: Summe nachrechnen

Zum Schluss addierst du alle Positionen und vergleichst mit der Endsumme. Auf ärztliche Heilbehandlung fällt keine Umsatzsteuer an. Erscheint Umsatzsteuer auf der Rechnung, betrifft sie allenfalls Leistungen ohne Heilzweck, etwa bestimmte Gutachten oder Wunschleistungen.

Was tun, wenn etwas auffällt

Ein auffälliger Punkt ist noch kein Fehler. Vielleicht gibt es eine Begründung, die nur nicht auf der Rechnung steht, oder eine Vereinbarung, an die du dich nicht erinnerst. Frag in der Praxis nach, schriftlich und freundlich, und nenne die Position und den Paragraphen. Die meisten Praxen korrigieren eine Rechnung ohne Diskussion. Wie du dabei vorgehst, steht unter Arztrechnung zu hoch? Was du tun kannst.

Bezahle erst, wenn die Punkte geklärt sind. Nach § 12 Abs. 1 GOÄ ist die Vergütung erst fällig, wenn eine den Vorschriften entsprechende Rechnung vorliegt.

Prüfung mit TARIFA

TARIFA liest deine Rechnung vom Foto oder aus einem PDF, ordnet jede Position der GOÄ zu und prüft Faktor, Begründung, Ausschlüsse, Zuschläge und Summe. Jeder Hinweis nennt den Paragraphen oder die Legende. Die Prüfung läuft vollständig auf deinem iPhone, die Rechnung verlässt das Gerät nicht.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, eine Arztrechnung zu prüfen?
Eine gesetzliche Prüffrist gibt es nicht. Die Rechnung wird nach § 12 GOÄ fällig, sobald sie vollständig ist. Praxen setzen meist ein Zahlungsziel von zwei bis vier Wochen. Wenn du Fragen hast, teile das der Praxis innerhalb dieser Frist mit, dann gerätst du nicht in Verzug. Der Anspruch der Praxis verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB).
Muss ich eine Arztrechnung bezahlen, wenn sie Fehler enthält?
Eine Rechnung ohne die Pflichtangaben nach § 12 GOÄ ist nicht fällig. Bei inhaltlichen Zweifeln, etwa einem unbegründeten Faktor 3,5, kannst du den unstrittigen Teil zahlen und den Rest schriftlich beanstanden. Ob eine Position tatsächlich falsch ist, klärst du mit der Praxis. Die Hinweise aus einer Prüfung sind ein Anlass zum Nachfragen, keine Feststellung.
Was ist der häufigste Fehler auf Privatrechnungen?
Am häufigsten fallen Steigerungsfaktoren über dem Regelsatz ohne verständliche Begründung auf, gefolgt von Ziffern, die laut Legende nicht nebeneinander berechnungsfähig sind, und Pauschalen, die in der GOÄ nicht vorgesehen sind. Rechenfehler beim Betrag sind seltener, weil Abrechnungsprogramme die Werte automatisch berechnen.
Prüft meine private Krankenversicherung die Rechnung nicht ohnehin?
Die Versicherung prüft, was nach deinem Tarif erstattungsfähig ist, und kürzt gegebenenfalls. Die Differenz zwischen Rechnung und Erstattung bleibt bei dir. Gegenüber der Praxis bist du der Vertragspartner, nicht die Versicherung. Deshalb lohnt es sich, die Rechnung selbst zu prüfen, bevor du sie einreichst und bezahlst.
Kann ich eine Arztrechnung ohne GOÄ-Kenntnisse prüfen?
Ja, die wichtigsten Punkte sind auch ohne Vorwissen prüfbar: Sind alle Pflichtangaben da, steht bei Faktoren über 2,3 eine Begründung, passt die Summe, und gibt es Pauschalen ohne Ziffer. Für Ausschlüsse zwischen Ziffern hilft das GOÄ-Verzeichnis mit den Legenden oder eine Prüfung mit TARIFA.

Rechnung da? Prüfen dauert eine Minute.

Foto machen, TARIFA liest die Positionen und prüft sie nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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