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PKV-Rechnung einreichen: Ablauf, Fristen und was die Versicherung nicht erstattet

Aktualisiert am 27.09.2026. Hinweise zum Nachfragen, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

Du reichst die Arztrechnung bei deiner privaten Krankenversicherung per App, Portal oder Post ein, meist mit Diagnose und vollständigen GOÄ-Angaben. Eine gesetzliche Einreichfrist gibt es nicht, die Beihilfe verlangt den Antrag in der Regel innerhalb eines Jahres. Gekürzt wird vor allem bei Faktoren über dem Tarif, fehlender Begründung und nicht notwendigen Leistungen.

So läuft die Einreichung ab

In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip: Die Praxis stellt dir die Rechnung, du bezahlst sie und reichst sie bei deiner Versicherung ein. Die Versicherung erstattet, was nach deinem Tarif erstattungsfähig ist, und überweist dir den Betrag. Bei Beihilfeberechtigten teilt sich die Erstattung zwischen Beihilfestelle und privater Restkostenversicherung auf, beide bekommen die Rechnung.

Die meisten Versicherer bieten drei Wege:

  1. App: Rechnung fotografieren und hochladen, meist innerhalb weniger Tage bearbeitet.
  2. Kundenportal: PDF hochladen, praktisch bei Rechnungen, die per E-Mail kommen.
  3. Post: Original oder Kopie mit Formular, dauert länger.

Bei allen Wegen gilt: Reiche die Rechnung erst ein, wenn du sie geprüft hast. Eine Kürzung durch die Versicherung sagt dir nur, was der Tarif nicht deckt. Ob die Praxis richtig abgerechnet hat, prüft die Versicherung nur teilweise, und die Differenz bleibt bei dir. Eine Anleitung dazu findest du unter Arztrechnung prüfen.

Was die Rechnung für die Einreichung enthalten muss

Die Versicherung braucht dieselben Angaben wie du: je Position Datum, GOÄ-Ziffer, Bezeichnung, Faktor und Betrag nach § 12 GOÄ. Dazu kommt in der Praxis die Diagnose. Die GOÄ verlangt sie nicht, die Versicherung prüft aber die medizinische Notwendigkeit und braucht dafür eine Diagnose. Fehlt sie, gibt es eine Rückfrage oder eine vorläufige Ablehnung. Die vollständige Liste steht unter Was auf einer GOÄ-Rechnung stehen muss.

Bei Rezepten und Verordnungen gilt Ähnliches: Die Apothekenquittung reicht meist nicht, die Versicherung will das Rezept mit Diagnose oder zumindest den Namen des verordnenden Arztes.

Fristen: Wie lange kann ich eine Rechnung einreichen?

Für die private Krankenversicherung gibt es keine gesetzliche Einreichfrist. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen deines Tarifs. Üblich ist, dass Ansprüche nach den allgemeinen Verjährungsregeln verjähren, also drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195 BGB). Sieh in deinen Bedingungen nach, ob dein Versicherer abweichende Fristen nennt.

Viele Versicherte sammeln Rechnungen bewusst bis zum Jahresende, um die Beitragsrückerstattung nicht zu verlieren: Wer in einem Jahr keine Leistungen einreicht, bekommt bei vielen Tarifen einen Teil der Beiträge zurück. Ob das Sammeln sich lohnt, hängt von der Höhe der Rechnungen, der Selbstbeteiligung und der Rückerstattung ab, die Rechnung dazu steht unter Beitragsrückerstattung: einreichen oder selbst zahlen?. Die Praxis wartet damit nicht: Ihre Rechnung ist nach § 12 GOÄ fällig, sobald sie vollständig ist, unabhängig davon, wann du einreichst.

Bei der Beihilfe ist die Frist kürzer. Der Antrag muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Rechnungsdatum gestellt werden, so sieht es die Beihilfeverordnung des Bundes vor, und viele Länder haben ähnliche Regeln. Verpasst du die Frist, entfällt der Beihilfeanspruch für diese Rechnung.

Was die Versicherung typischerweise kürzt

Eine Kürzung ist kein Vorwurf an die Praxis. Sie bedeutet nur, dass dein Tarif den Betrag nicht deckt. Häufige Gründe:

  • Faktor über dem Tarif: Manche Tarife erstatten nur bis zum Regelsatz 2,3, andere bis zum Höchstsatz 3,5. Honorare über 3,5 aus einer Honorarvereinbarung werden meist nicht übernommen.
  • Fehlende Begründung: Faktoren über dem Regelsatz ohne Begründung nach § 12 Abs. 3 GOÄ kürzt die Versicherung häufig auf den Regelsatz. Hier lohnt sich die Rückfrage bei der Praxis, denn eine nachgereichte Begründung kann die Erstattung ändern.
  • Medizinisch nicht notwendige Leistungen: Wunschleistungen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen außerhalb des Tarifs.
  • Ziffern, die nicht nebeneinander berechnungsfähig sind: Versicherungen prüfen typische Ausschlüsse, etwa Ziffer 5 neben Ziffer 7. Solche Positionen gehören auf der Rechnung korrigiert, nicht von dir bezahlt.
  • Selbstbehalt: Der vereinbarte Eigenanteil pro Jahr wird abgezogen.
  • Heilpraktiker, Zahnersatz, Hilfsmittel: je nach Tarif begrenzt oder ausgeschlossen.

Ein Kürzungsschreiben nennt in der Regel die Position und den Grund. Ist der Grund eine fehlerhafte Abrechnung, wende dich an die Praxis. Ist der Grund der Tarif, bleibt der Betrag bei dir.

Reihenfolge: erst prüfen, dann zahlen, dann einreichen

Die sinnvolle Reihenfolge ist:

  1. Rechnung auf Pflichtangaben, Faktoren, Begründungen und Ausschlüsse prüfen.
  2. Offene Punkte mit der Praxis klären und gegebenenfalls eine korrigierte Rechnung anfordern. Wie das geht, steht unter Arztrechnung zu hoch?.
  3. Die geprüfte Rechnung bezahlen.
  4. Die Rechnung bei Versicherung und gegebenenfalls Beihilfe einreichen.
  5. Erstattung mit der Rechnung abgleichen und Kürzungen einordnen.

Manche Versicherer erstatten auch vor deiner Zahlung, sobald die Rechnung eingereicht ist. Das ändert nichts an der Prüfung: Eine korrigierte Rechnung nachzureichen ist aufwendiger, als die erste Fassung richtig zu prüfen.

Rechnungen aufbewahren

Bewahre Rechnungen und Erstattungsbescheide mindestens bis zum Ende des dritten Folgejahres auf. Für die Steuer sind Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen relevant, sofern sie die zumutbare Belastung übersteigen, und das Finanzamt kann Belege anfordern. Für die Beihilfe brauchst du die Bescheide bei Rückfragen.

TARIFA prüft die Rechnung vor der Einreichung und legt jede geprüfte Rechnung unter „Meine Rechnungen“ ab, nach Behandlungsjahr sortiert und mit Jahressumme, lokal auf deinem iPhone. Fotos und Beträge verlassen das Gerät nicht.

Häufige Fragen

Muss ich die Arztrechnung bezahlen, bevor die PKV erstattet?
Das hängt vom Versicherer ab. Viele erstatten nach Einreichung unabhängig davon, ob du schon gezahlt hast, andere verlangen einen Zahlungsnachweis. Gegenüber der Praxis bist du in jedem Fall der Schuldner: Die Rechnung ist nach § 12 GOÄ fällig, sobald sie vollständig ist, egal wann die Versicherung zahlt.
Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung bei der PKV einzureichen?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Maßgeblich sind deine Versicherungsbedingungen, meist gilt die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB ab Ende des Jahres, in dem die Rechnung entstanden ist. Bei der Beihilfe muss der Antrag in der Regel innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum gestellt werden.
Warum kürzt die Versicherung den Faktor 3,5?
Entweder erstattet dein Tarif nur bis zum Regelsatz 2,3, oder auf der Rechnung fehlt die Begründung nach § 12 Abs. 3 GOÄ. Im ersten Fall bleibt die Differenz bei dir. Im zweiten Fall lohnt sich die Rückfrage bei der Praxis: Mit einer nachvollziehbaren Begründung erstatten viele Tarife bis zum Höchstsatz.
Kann ich die Rechnung einreichen, wenn ich Fehler vermute?
Du kannst, solltest aber vorher mit der Praxis klären, was dir aufgefallen ist. Reichst du eine Rechnung mit unzulässigen Positionen ein, kürzt die Versicherung sie möglicherweise, und du zahlst die Differenz trotzdem an die Praxis. Eine korrigierte Rechnung vor der Einreichung spart diesen Umweg.
Was passiert mit der Beitragsrückerstattung, wenn ich einreiche?
Viele Tarife zahlen einen Teil der Beiträge zurück, wenn du in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nimmst. Reichst du eine Rechnung ein, entfällt die Rückerstattung für dieses Jahr meist ganz. Vergleiche die Rechnungssumme mit der möglichen Rückerstattung, bevor du kleine Rechnungen einreichst.

Rechnung da? Prüfen dauert eine Minute.

Foto machen, TARIFA liest die Positionen und prüft sie nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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