Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ: Wann mehr als der 3,5-fache Satz erlaubt ist
Aktualisiert am 14.09.2026. Hinweise zum Nachfragen, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ erlaubt Faktoren über dem Höchstsatz 3,5. Sie muss vor der Leistung schriftlich in einem eigenen Dokument geschlossen werden, jede Ziffer mit Faktor und Betrag nennen und einen Hinweis auf die mögliche Kürzung durch die Versicherung enthalten. Für technische und Laborleistungen ist sie ausgeschlossen.
Was ist eine Honorarvereinbarung?
Die GOÄ begrenzt den Steigerungsfaktor für persönliche Leistungen auf 3,5. Mehr darf die Praxis nur verlangen, wenn du das vorher ausdrücklich vereinbart hast. Diese Vereinbarung heißt Honorarvereinbarung oder abweichende Vereinbarung und ist in § 2 GOÄ geregelt.
Der Kern: Die Höhe der Vergütung ist das Einzige, was du und die Praxis abweichend von der GOÄ vereinbaren dürft. Alle anderen Regeln, etwa welche Ziffer für welche Leistung gilt oder welche Ziffern sich ausschließen, bleiben unverändert.
Welche Formvorschriften gelten?
§ 2 Abs. 2 GOÄ stellt strenge Anforderungen. Die Vereinbarung muss:
- vor der Erbringung der Leistung getroffen werden, nicht nachträglich
- schriftlich geschlossen und von dir unterschrieben werden
- in einem eigenen Schriftstück stehen, getrennt von anderen Erklärungen wie dem Behandlungsvertrag
- nach persönlicher Absprache zwischen dir und dem Arzt zustande kommen, nicht nur an der Anmeldung ausgehändigt werden
- die Nummer und die Bezeichnung jeder Leistung, den Steigerungssatz und den daraus folgenden Betrag nennen
- den Hinweis enthalten, dass eine Erstattung durch Versicherung oder Beihilfe möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Vereinbarung unwirksam. Dann schuldest du für die betroffenen Leistungen höchstens den 3,5-fachen Satz, und auch der braucht eine Begründung auf der Rechnung. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Ein Dokument, in dem die Honorarabsprache zwischen Datenschutzhinweis und Anamnesebogen versteckt ist, erfüllt die Anforderungen nicht.
Für welche Leistungen ist eine Honorarvereinbarung ausgeschlossen?
Nach § 2 Abs. 1 GOÄ darf eine abweichende Vereinbarung nicht getroffen werden für:
- technische Leistungen der Abschnitte A, E und O (zum Beispiel Röntgen, MRT, Physikalische Therapie)
- Laborleistungen des Abschnitts M
Für diese Leistungen bleibt es beim Höchstsatz 2,5 beziehungsweise 1,3. Eine Honorarvereinbarung, die eine Röntgenleistung mit dem Faktor 4,0 vorsieht, ist in diesem Punkt unwirksam.
Wann ist ein Honorar über 3,5 überhaupt gerechtfertigt?
Die GOÄ sagt dazu nichts Konkretes, sie verlangt nur die Form. Üblich sind Honorarvereinbarungen bei Chefärzten und Spezialisten mit besonderer Expertise, bei sehr aufwendigen Operationen oder bei Leistungen, deren Punktzahl den Aufwand aus Sicht der Praxis nicht abbildet. Ob du unterschreibst, ist deine Entscheidung. Die Praxis darf dir die Vereinbarung anbieten, aber nicht in andere Unterlagen einbauen oder dich unter Zeitdruck setzen.
Was erstattet die Versicherung?
Das ist der wichtigste Punkt für dich. Die private Krankenversicherung erstattet in der Regel bis zum Höchstsatz der GOÄ, viele Tarife auch nur bis zum Regelsatz. Beträge oberhalb von 3,5 werden meist nicht übernommen, es sei denn, dein Tarif sieht das ausdrücklich vor oder die Versicherung hat vorher schriftlich zugestimmt. Die Beihilfe erstattet Honorare über dem Höchstsatz grundsätzlich nicht.
Deshalb muss die Vereinbarung den Hinweis auf die mögliche Kürzung enthalten. Vor der Unterschrift solltest du bei deiner Versicherung anfragen, ob und wie viel sie übernimmt. Wie die Einreichung abläuft, steht unter PKV-Rechnung einreichen.
Honorarvereinbarung auf der Rechnung erkennen
Auf der Rechnung erkennst du eine Honorarvereinbarung an Faktoren über 3,5, etwa 4,0 oder 5,0. Zu welchem Abschnitt eine Ziffer gehört, steht im GOÄ-Verzeichnis, zum Beispiel bei Ziffer 1. Prüfe dann:
- Hast du eine Honorarvereinbarung unterschrieben, und zwar vor der Behandlung?
- Nennt sie genau diese Ziffern mit genau diesen Faktoren?
- Betrifft sie nur persönliche Leistungen, nicht Röntgen, Labor oder Physikalische Therapie?
- Stand die Vereinbarung in einem eigenen Dokument mit dem Hinweis auf die Erstattung?
Fehlt die Vereinbarung oder ist sie unvollständig, gilt der Höchstsatz. Frag in der Praxis nach einer Kopie und, falls nötig, nach einer korrigierten Rechnung. Wie das geht, steht unter Arztrechnung zu hoch?.
Abgrenzung: Begründung und Verlangensleistung
Zwei Dinge werden oft mit der Honorarvereinbarung verwechselt.
Die Begründung nach § 12 Abs. 3 GOÄ betrifft Faktoren zwischen Regelsatz und Höchstsatz, also etwa 2,3 bis 3,5. Sie braucht keine Unterschrift von dir, muss aber auf der Rechnung stehen. Mehr dazu unter GOÄ Steigerungsfaktor.
Die Verlangensleistung nach § 1 Abs. 2 GOÄ ist eine Leistung, die medizinisch nicht notwendig ist und die du ausdrücklich wünschst, etwa eine Wunschuntersuchung. Sie muss auf der Rechnung als "auf Verlangen" gekennzeichnet werden und wird von der Versicherung meist nicht erstattet. Mit dem Faktor hat das nichts zu tun.
TARIFA erkennt Faktoren über dem Höchstsatz auf deiner Rechnung und fragt dich, ob eine Honorarvereinbarung vorliegt. Für technische und Laborleistungen meldet die Prüfung Faktoren über 2,5 beziehungsweise 1,3 in jedem Fall, weil dort keine Vereinbarung möglich ist. Alles läuft auf deinem iPhone.
Häufige Fragen
- Kann eine Honorarvereinbarung nachträglich geschlossen werden?
- Nein. § 2 Abs. 2 GOÄ verlangt, dass die Vereinbarung vor der Erbringung der Leistung getroffen wird. Eine Unterschrift nach der Behandlung, etwa beim Abholen der Rechnung, macht die Vereinbarung nicht wirksam. Für die Leistungen gilt dann höchstens der 3,5-fache Satz.
- Muss ich eine Honorarvereinbarung unterschreiben?
- Nein. Die Vereinbarung ist freiwillig. Die Praxis darf sie dir anbieten, aber die Unterschrift nicht als Bedingung in andere Dokumente einbauen oder dich unter Zeitdruck setzen. Ohne Unterschrift gilt die GOÄ mit dem Höchstsatz 3,5.
- Gilt eine Honorarvereinbarung auch für Laborleistungen?
- Nein. Für Laborleistungen des Abschnitts M sowie für technische Leistungen der Abschnitte A, E und O ist eine abweichende Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOÄ ausgeschlossen. Dort bleibt es beim Höchstsatz 1,3 beziehungsweise 2,5, unabhängig davon, was du unterschrieben hast.
- Zahlt die private Krankenversicherung Honorare über 3,5?
- In der Regel nicht. Die meisten Tarife erstatten bis zum Höchstsatz der GOÄ, manche nur bis zum Regelsatz. Beträge darüber trägst du selbst, außer dein Tarif oder eine vorherige Zusage der Versicherung deckt sie. Die Honorarvereinbarung muss auf dieses Risiko ausdrücklich hinweisen.
- Was passiert, wenn die Honorarvereinbarung unwirksam ist?
- Dann gilt die GOÄ ohne Abweichung. Die Praxis kann für die betroffenen Leistungen höchstens den 3,5-fachen Satz berechnen, und für Faktoren über 2,3 braucht sie eine Begründung auf der Rechnung. Hast du bereits mehr gezahlt, kannst du die Differenz zurückfordern.
