GOÄ Ziffer 807
Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder …
Amtliche Leistungsbeschreibung: Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
Ziffer 807 steht in Abschnitt G des Gebührenverzeichnisses (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 400 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 23,31 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 53,62 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 81,60 € |
Rechnung: 400 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Legende im Gebührenverzeichnis
Die Leistung nach Nummer 807 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 807 prüft
Nicht nebeneinander
Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30 und/oder 34 sind neben den Leistungen nach den Nummern 804 bis 812, 817, 835, 849, 861 bis 864, 870, 871, 886 sowie 887 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt B Nr. 4
Nicht nebeneinander
Die Leistung nach Nummer 4 ist neben den Leistungen nach den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 4
Nicht nebeneinander
Neben der Leistung nach Nummer 860 sind die Leistungen nach den Nummern 807 und 835 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 860
Häufigkeit
Die Leistung nach Nummer 807 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 807
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 807 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 807
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 807?
- Ziffer 807 ist mit 400 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 23,31 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 53,62 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 81,60 €.
- Darf Ziffer 807 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 807 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 807 und die Nummern 1, 4, 860 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
