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GOÄ-Zuschläge A bis K2: Was nachts, am Wochenende und außerhalb der Sprechstunde dazukommt

Aktualisiert am 17.09.2026. Hinweise zum Nachfragen, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

Die GOÄ kennt elf Zuschläge mit Buchstaben: A bis D und K1 für Beratungen und Untersuchungen, E bis J und K2 für Besuche. Sie gelten für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, nachts, am Wochenende, bei Dringlichkeit und bei kleinen Kindern. Alle haben feste Beträge, dürfen nur mit dem einfachen Satz und je Arztkontakt nur einmal berechnet werden.

Was sind die Zuschläge mit Buchstaben?

Wenn eine Behandlung zu ungünstiger Zeit stattfindet, erlaubt die GOÄ Zuschläge zusätzlich zur eigentlichen Leistung. Auf der Rechnung stehen sie nicht als Zahl, sondern als Buchstabe: A, B, C, D, E, F, G, H, J, K1 oder K2. Sie müssen in der Rechnung direkt unter der Leistung stehen, zu der sie gehören.

Die Zuschläge bilden zwei Familien, die sich nicht mischen lassen:

  • A bis D und K1 gehören zu Beratungen und Untersuchungen nach den Ziffern 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, also zum Termin in der Praxis.
  • E bis J und K2 gehören zu Besuchen und Visiten, also wenn der Arzt zu dir kommt.

Die Zuschläge im Überblick

Alle Beträge sind fest: Punktzahl mal Punktwert (5,82873 Cent), ohne Steigerungsfaktor.

ZuschlagWannPunkteBetrag
Aaußerhalb der Sprechstunde704,08 Euro
Bzwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr, außerhalb der Sprechstunde18010,49 Euro
Czwischen 22 und 6 Uhr32018,65 Euro
DSamstag, Sonntag oder Feiertag22012,82 Euro
K1Untersuchung nach Ziffer 5 bis 8 bei Kindern bis 4 Jahre1206,99 Euro
Edringend angefordert und unverzüglich ausgeführt1609,33 Euro
FBesuch zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr26015,15 Euro
GBesuch zwischen 22 und 6 Uhr45026,23 Euro
HBesuch am Samstag, Sonntag oder Feiertag34019,82 Euro
JVisite bei Bereitschaftsdienst des Belegarztes, je Tag804,66 Euro
K2Besuch bei Kindern bis 4 Jahre (Ziffern 45 bis 56)1206,99 Euro

Die drei Grundregeln

Nur der einfache Satz. Die Zuschläge dürfen ausschließlich mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden. Ein Steigerungsfaktor wie 2,3 ist bei einem Zuschlag immer ein Fehler, egal welche Begründung daneben steht.

Nur einmal je Kontakt. Egal wie viele Leistungen der Arzt bei einem Termin oder Besuch erbringt: Jeder Zuschlag darf je Inanspruchnahme nur einmal berechnet werden. Drei Untersuchungen nachts ergeben einmal Zuschlag C, nicht dreimal.

Familien nicht mischen. Neben A bis D und K1 dürfen E bis J und K2 nicht stehen und umgekehrt. Ein Praxistermin kann also nie den Besuchszuschlag F tragen, ein Hausbesuch nie den Praxiszuschlag A.

Welche Kombinationen erlaubt sind

Innerhalb einer Familie schließen sich einige Zuschläge gegenseitig aus:

  • A ist neben B, C oder D nicht berechnungsfähig. A ist der kleine Zuschlag für "außerhalb der Sprechstunde" und geht in den höheren Zuschlägen auf.
  • B und C schließen sich aus, ebenso F und G. Es gilt das jeweilige Zeitfenster: bis 22 Uhr der kleinere, danach der größere Zuschlag.
  • D und H (Wochenende) dürfen mit einem Nachtzuschlag kombiniert werden, wenn die Behandlung am Samstag, Sonntag oder Feiertag zwischen 20 und 8 Uhr stattfand. Sonntagnacht sind also D plus B oder C zulässig, beim Besuch H plus F oder G.
  • Findet die Behandlung in einer regulären Samstagssprechstunde statt, gibt es den Zuschlag D nur zum halben Satz (6,41 Euro).
  • E (Dringlichkeit) ist neben F, G oder H nicht berechnungsfähig und auch nicht neben Visiten nach Ziffer 45 oder 46, außer beim Belegarzt.
  • F, G und H sind nicht neben den Ziffern 45, 46, 48 und 52 berechnungsfähig, und neben Ziffer 51 nur mit dem halben Satz.

Für Krankenhausärzte gelten zusätzliche Einschränkungen: A dürfen sie gar nicht berechnen, B bis D nur unter engen Voraussetzungen.

Was das für deine Rechnung bedeutet

Die Zuschläge sind kleine Beträge, aber sie summieren sich, und die Regeln sind so konkret, dass sich Fehler gut erkennen lassen:

  1. Passt der Buchstabe zur Situation? Ein Zuschlag F oder G setzt einen Besuch voraus, A bis D einen Praxiskontakt.
  2. Stimmt das Zeitfenster? Du weißt, wann du behandelt wurdest. Zuschlag C um 21 Uhr passt nicht, da wäre B richtig.
  3. Steht ein Faktor daneben? Zuschläge gibt es nur zum einfachen Satz.
  4. Taucht derselbe Zuschlag mehrfach für denselben Termin auf? Nur einmal je Kontakt.
  5. Stehen A und B gleichzeitig da, oder B und C? Diese Kombinationen sind ausgeschlossen.

Beim Hausbesuch kommt zu den Zuschlägen oft noch das Wegegeld nach § 8 GOÄ hinzu. Die Gesamtübersicht aller Prüfschritte findest du unter Arztrechnung prüfen, und welche Ziffern sich generell ausschließen, erklärt Ziffern, die sich ausschließen.

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Häufige Fragen

Was bedeutet der Buchstabe A auf meiner Arztrechnung?
A ist der Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, 70 Punkte oder 4,08 Euro. Er gehört zu Beratungen und Untersuchungen nach den Ziffern 1 bis 8 und darf nicht neben den Zuschlägen B, C oder D stehen.
Wie hoch ist der GOÄ-Zuschlag am Wochenende?
Beim Praxistermin am Samstag, Sonntag oder Feiertag gilt Zuschlag D mit 12,82 Euro, in einer regulären Samstagssprechstunde nur der halbe Satz mit 6,41 Euro. Beim Hausbesuch gilt Zuschlag H mit 19,82 Euro. Nachts zwischen 20 und 8 Uhr darf zusätzlich ein Nachtzuschlag berechnet werden.
Darf ein Zuschlag mit Faktor 2,3 berechnet werden?
Nein. Alle Zuschläge mit Buchstaben dürfen nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden. Ein Steigerungsfaktor ist bei Zuschlägen nicht zulässig, unabhängig von einer Begründung.
Dürfen mehrere Zuschläge gleichzeitig berechnet werden?
Nur in wenigen Kombinationen. Zulässig ist etwa D plus B oder C, wenn die Behandlung am Wochenende zwischen 20 und 8 Uhr stattfand. Ausgeschlossen sind A neben B, C oder D, B neben C, F neben G sowie jede Mischung von Praxiszuschlägen (A bis D, K1) mit Besuchszuschlägen (E bis J, K2).
Was sind die Zuschläge K1 und K2?
Beides sind Kinderzuschläge für Patienten bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, jeweils 120 Punkte oder 6,99 Euro. K1 gilt bei Untersuchungen nach den Ziffern 5 bis 8 in der Praxis, K2 bei Besuchen und Visiten nach den Ziffern 45 bis 56.
Wie oft darf ein Zuschlag je Termin berechnet werden?
Je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal, unabhängig davon, wie viele Leistungen erbracht wurden. Mehrere Untersuchungen in einer Nacht ergeben trotzdem nur einmal den Zuschlag C beziehungsweise G.

Rechnung da? Prüfen dauert eine Minute.

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