Neue GOÄ: Was die GOÄneu für Privatpatienten bedeutet
Aktualisiert am 17.09.2026. Hinweise zum Nachfragen, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
Die neue GOÄ (GOÄneu) ist der gemeinsame Reformentwurf von Bundesärztekammer und privaten Krankenversicherern für die Gebührenordnung der Ärzte. Sie soll das Verzeichnis von 1996 ersetzen und feste Preise statt Steigerungsfaktoren bringen. In Kraft ist sie nicht: Der Entwurf liegt beim Bundesgesundheitsministerium, für deine Rechnung gilt weiterhin die alte GOÄ.
Warum die GOÄ reformiert wird
Die Gebührenordnung für Ärzte stammt aus dem Jahr 1982, ihr Leistungsverzeichnis wurde zuletzt 1996 umfassend überarbeitet. Seitdem hat sich die Medizin weiterentwickelt, die GOÄ aber nicht: Viele moderne Leistungen fehlen im Verzeichnis und werden über Analogziffern abgerechnet, und im Verordnungstext stehen bis heute D-Mark-Beträge, etwa beim Wegegeld. Dass eine Reform nötig ist, bestreitet kaum jemand; über das Wie wurde jahrzehntelang verhandelt.
Wer hinter der GOÄneu steht
Die GOÄneu ist kein Gesetzentwurf der Regierung, sondern ein gemeinsamer Vorschlag der Bundesärztekammer und des Verbands der privaten Krankenversicherung, abgestimmt auch mit den Beihilfeträgern. Der Deutsche Ärztetag hat dem Entwurf im Mai 2025 mit großer Mehrheit zugestimmt. Im Juni 2025 wurde er dem Bundesgesundheitsministerium übergeben, im Juli 2026 folgte eine aktualisierte Fassung.
Verbindlich wird die neue GOÄ erst, wenn das Ministerium daraus eine Rechtsverordnung macht und der Bundesrat zustimmt. Beides steht noch aus.
Was sich für Privatpatienten ändern soll
Nach dem vorliegenden Entwurf würde sich der Aufbau deiner Arztrechnung spürbar ändern:
Feste Preise statt Steigerungsfaktoren. Heute darf die Praxis den einfachen Satz einer Ziffer mit einem Faktor multiplizieren, in der Regel 2,3, mit Begründung bis 3,5 (siehe Steigerungsfaktor). Die GOÄneu ersetzt dieses System weitgehend: Leistungen sollen feste Preise bekommen, Erschwernisse werden über definierte Zuschläge abgebildet statt über frei gewählte Faktoren. Für dich hieße das: weniger Ermessensspielraum, weniger Begründungsprosa, dafür mehr einzelne Positionen auf der Rechnung.
Ein deutlich größeres Leistungsverzeichnis. Der Entwurf enthält erheblich mehr Positionen als die alte GOÄ, weil moderne Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eigene Ziffern bekommen. Auch Videosprechstunden und digitale Anwendungen sind im Entwurf berücksichtigt. Analogabrechnungen, heute Alltag, würden seltener.
Neue Ziffern, neue Beträge. Sämtliche Ziffern werden neu nummeriert und bewertet. Vergleiche zwischen alter und neuer Rechnung werden anfangs schwerfallen, auch für Praxen und Versicherer.
Ob einzelne Behandlungen für dich am Ende teurer oder günstiger werden, lässt sich seriös nicht pauschal sagen; das hängt von Fach, Leistung und dem bisher angesetzten Faktor ab.
Wann kommt die neue GOÄ?
Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Der Ablauf sieht so aus: Das Bundesgesundheitsministerium prüft den Entwurf und erarbeitet einen Referentenentwurf, danach folgen Ressortabstimmung und die Zustimmung des Bundesrats. Die Bundesärztekammer hält nach eigener Einschätzung ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für realistisch. Solche Einschätzungen haben sich bei dieser Reform allerdings schon mehrfach verschoben; genannte Termine sind Prognosen, keine Zusagen.
Bis dahin gilt: Für jede Arztrechnung, die du heute erhältst, ist die alte GOÄ von 1996 der Maßstab. Rechnungen nach "GOÄneu" darf dir keine Praxis stellen, solange die Verordnung nicht in Kraft ist.
Was du jetzt davon hast
Für die Prüfung deiner aktuellen Rechnungen ändert sich nichts. Es gelten die bekannten Regeln: Pflichtangaben, Gebührenrahmen und Begründungspflicht beim Steigerungsfaktor, Ausschlussregeln zwischen Ziffern und das aktuelle Gebührenverzeichnis mit seinen 2.839 Ziffern. Wie du dabei vorgehst, steht unter Arztrechnung prüfen.
Sobald die neue GOÄ verabschiedet ist und ein amtliches Verzeichnis vorliegt, wird sich dieser Artikel und das Verzeichnis auf dieser Website entsprechend ändern. Bis dahin prüft TARIFA deine Rechnungen nach der geltenden GOÄ, mit dem amtlichen Gebührenverzeichnis direkt auf deinem iPhone, ohne Server und ohne Konto.
Häufige Fragen
- Ist die neue GOÄ schon in Kraft?
- Nein. Die GOÄneu ist ein Entwurf, der beim Bundesgesundheitsministerium liegt. Verbindlich wird sie erst als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats. Für alle aktuellen Arztrechnungen gilt weiterhin die GOÄ mit dem Leistungsverzeichnis von 1996.
- Wann kommt die neue GOÄ?
- Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Die Bundesärztekammer hält ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für realistisch (Stand September 2026). Solche Termine haben sich bei dieser Reform aber schon mehrfach verschoben.
- Fällt der Steigerungsfaktor 2,3 mit der neuen GOÄ weg?
- Nach dem vorliegenden Entwurf weitgehend ja. Die GOÄneu setzt auf feste Preise je Leistung und bildet Erschwernisse über definierte Zuschläge ab, statt über frei gewählte Faktoren zwischen 1,0 und 3,5. Bis zum Inkrafttreten gilt das Faktorsystem unverändert weiter.
- Wird die Behandlung für Privatpatienten teurer?
- Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Bewertungen werden neu kalkuliert, einzelne Leistungen können teurer, andere günstiger werden. Seriöse Aussagen sind erst möglich, wenn die endgültige Verordnung mit den finalen Beträgen vorliegt.
- Kann eine Praxis heute schon nach der GOÄneu abrechnen?
- Nein. Solange die neue GOÄ nicht als Verordnung in Kraft ist, muss jede privatärztliche Rechnung nach der geltenden GOÄ gestellt werden. Eine Rechnung nach Entwurfsziffern der GOÄneu wäre nicht ordnungsgemäß.
