GOÄ Ziffer 804
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch
Amtliche Leistungsbeschreibung: Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch, auch mit gezielter Exploration
Ziffer 804 steht in Abschnitt G des Gebührenverzeichnisses (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 150 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 8,74 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 20,11 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 30,60 € |
Rechnung: 150 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 804 prüft
Nicht nebeneinander
Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30 und/oder 34 sind neben den Leistungen nach den Nummern 804 bis 812, 817, 835, 849, 861 bis 864, 870, 871, 886 sowie 887 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt B Nr. 4
Zielleistung
Die psychotherapeutische Behandlung nach Nr. 849 ist in derselben Sitzung nicht neben einem psychiatrischen Gespräch (804, 806) oder einer Psychotherapiesitzung (861, 863, 870) berechnungsfähig.
Quelle: Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BAEK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe zu psychotherapeutischen Leistungen, FAQ 2.0 (Oktober 2025)
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 804 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 804
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 804?
- Ziffer 804 ist mit 150 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 8,74 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 20,11 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 30,60 €.
- Darf Ziffer 804 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 804 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 804 und die Nummern 1, 849 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
