Was ist die GOÄ? Die Gebührenordnung für Ärzte einfach erklärt
Aktualisiert am 14.09.2026. Hinweise zum Nachfragen, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
Die GOÄ ist die Gebührenordnung für Ärzte, eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie legt fest, welche Leistungen Ärzte Privatpatienten wie berechnen dürfen: jede Leistung hat eine Ziffer und eine Punktzahl, der Punktwert beträgt 5,82873 Cent, und ein Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 bestimmt den Preis.
Die GOÄ in einem Absatz
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt, was Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen, wenn kein Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung greift. Sie gilt also für Privatpatienten, für Beihilfeberechtigte und für Selbstzahler, etwa bei individuellen Gesundheitsleistungen. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, keine Empfehlung: Ärzte müssen nach ihr abrechnen und dürfen nur in engen Grenzen davon abweichen.
Die geltende Fassung stammt aus dem Jahr 1982 und wurde seither mehrfach geändert, zuletzt in einzelnen Punkten. Seit Jahren wird über eine neue GOÄ verhandelt. Bis sie in Kraft tritt, gilt die Fassung von 1982 in ihrer aktuellen Form.
Für wen gilt die GOÄ?
Nach § 1 GOÄ bestimmen sich die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. Das andere Bundesgesetz ist vor allem das Sozialgesetzbuch V, das die Abrechnung für gesetzlich Versicherte über die Kassenärztlichen Vereinigungen regelt. Alles, was nicht darüber läuft, fällt unter die GOÄ:
- Behandlung von Privatversicherten
- Behandlung von Beihilfeberechtigten (Beamte und ihre Angehörigen)
- Wahlleistungen im Krankenhaus, etwa Chefarztbehandlung
- Selbstzahlerleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, die die Kasse nicht zahlt
- Gutachten und Atteste, soweit sie ärztliche Leistungen sind
Für Zahnärzte gilt eine eigene Gebührenordnung, die GOZ. Für Heilpraktiker gibt es das Gebührenverzeichnis GebüH, das rechtlich anders einzuordnen ist.
Wie ist die GOÄ aufgebaut?
Die GOÄ besteht aus zwei Teilen: dem Verordnungstext mit den Paragraphen und dem Gebührenverzeichnis als Anlage.
Die wichtigsten Paragraphen:
| Paragraph | Inhalt |
|---|---|
| § 1 | Anwendungsbereich, Leistungen auf Verlangen |
| § 2 | Abweichende Vereinbarung (Honorarvereinbarung) |
| § 4 | Gebühren, Zielleistungsprinzip, Abgeltung der Praxiskosten |
| § 5 | Bemessung der Gebühren: Punktwert, Gebührenrahmen, Regelsatz |
| § 6 | Gebühren für andere Leistungen, Analogberechnung |
| § 8 und § 9 | Wegegeld und Reiseentschädigung |
| § 10 | Ersatz von Auslagen |
| § 12 | Fälligkeit und Abrechnung, Pflichtangaben auf der Rechnung |
Das Gebührenverzeichnis ist in Abschnitte von A bis P gegliedert. Abschnitt B enthält die Grundleistungen wie Beratung (Ziffer 1) und Untersuchung (Ziffer 5 bis 8), Abschnitt C allgemeine Sonderleistungen wie Injektionen und Verbände, die Abschnitte F bis L die Fachgebiete von der Inneren Medizin bis zur Chirurgie, Abschnitt M das Labor und Abschnitt O die Bildgebung mit Röntgen, CT und MRT. Alle Abschnitte und Ziffern findest du im GOÄ-Verzeichnis.
Wie berechnet sich der Preis einer Leistung?
Jede Ziffer im Gebührenverzeichnis hat eine Punktzahl. Der Preis entsteht in drei Schritten (§ 5 GOÄ):
- Punktzahl mal Punktwert (5,82873 Cent) ergibt den einfachen Gebührensatz.
- Der einfache Satz mal Steigerungsfaktor ergibt die Gebühr.
- Alle Gebühren plus Auslagen, Zuschläge und gegebenenfalls Wegegeld ergeben die Rechnungssumme.
Ein Beispiel: Ziffer 1, die Beratung, hat 80 Punkte. Der einfache Satz beträgt 4,66 Euro. Mit dem Regelsatz 2,3 kostet die Beratung 10,72 Euro, mit dem Höchstsatz 3,5 sind es 16,32 Euro.
Der Steigerungsfaktor hängt von der Art der Leistung ab: persönliche Leistungen 1,0 bis 3,5 mit Regelsatz 2,3, technische Leistungen der Abschnitte A, E und O 1,0 bis 2,5 mit Regelsatz 1,8, Laborleistungen des Abschnitts M 1,0 bis 1,3 mit Regelsatz 1,15. Über dem Regelsatz braucht die Praxis eine Begründung auf der Rechnung, über dem Höchstsatz eine vorher geschlossene Honorarvereinbarung. Ausführlich unter GOÄ Steigerungsfaktor.
Welche Regeln stehen in den Legenden?
Unter vielen Ziffern des Gebührenverzeichnisses stehen Legenden: kurze Sätze, die festlegen, wann die Ziffer berechnet werden darf und welche anderen Ziffern daneben ausgeschlossen sind. Beispiel bei Ziffer 5: "Die Leistung nach Nummer 5 ist neben den Leistungen nach den Nummern 6 bis 8 nicht berechnungsfähig." Dazu kommen die Allgemeinen Bestimmungen am Anfang der Abschnitte, etwa die Definition des Behandlungsfalls als Monat nach der ersten Inanspruchnahme.
Diese Regeln sind der Grund, warum eine Rechnung nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich geprüft werden muss. Eine Übersicht der häufigsten Ausschlüsse gibt es unter Ziffern, die nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen.
Was die GOÄ nicht regelt
Die GOÄ sagt nichts darüber, was deine Versicherung erstattet. Das regelt dein Versicherungsvertrag, bei Beamten die Beihilfeverordnung. Eine Rechnung kann GOÄ-konform sein und trotzdem nur teilweise erstattet werden, etwa weil der Tarif nur bis zum Regelsatz zahlt oder eine Leistung nicht als medizinisch notwendig gilt. Beides ist unter PKV-Rechnung einreichen erklärt.
Die GOÄ regelt auch nicht die medizinische Qualität. Sie ist ein Preisverzeichnis mit Abrechnungsregeln. Ob eine Behandlung sinnvoll war, ist eine andere Frage als ob sie richtig abgerechnet wurde.
Warum die GOÄ für dich als Patient wichtig ist
Als Privatpatient bist du Vertragspartner der Praxis. Du bekommst die Rechnung, du zahlst sie, und du reichst sie ein. Die GOÄ ist der Maßstab, an dem du die Rechnung messen kannst: Stimmen Ziffern, Faktoren, Begründungen und Summe? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter Arztrechnung prüfen.
TARIFA nimmt dir das Nachschlagen ab: Du fotografierst die Rechnung, die App ordnet jede Position der GOÄ zu und prüft sie nach den Paragraphen und Legenden. Alles läuft auf deinem iPhone, die Rechnung verlässt das Gerät nicht.
Häufige Fragen
- Gilt die GOÄ auch für gesetzlich Versicherte?
- In der Regel nicht. Die Behandlung gesetzlich Versicherter wird über die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet. Die GOÄ gilt für gesetzlich Versicherte nur, wenn sie eine Leistung selbst zahlen, etwa eine individuelle Gesundheitsleistung, oder wenn sie sich als Selbstzahler behandeln lassen.
- Was ist der Unterschied zwischen GOÄ und GOZ?
- Die GOÄ gilt für Ärztinnen und Ärzte, die GOZ für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Beide sind Rechtsverordnungen mit Gebührenverzeichnis, Punktzahlen und Steigerungsfaktoren, unterscheiden sich aber im Punktwert, im Gebührenrahmen und in den Regeln. Eine Zahnarztrechnung lässt sich nicht nach der GOÄ prüfen.
- Wie viel ist ein Punkt in der GOÄ wert?
- Der Punktwert beträgt 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Er ist seit der Umstellung auf den Euro unverändert. Die Punktzahl einer Ziffer mal Punktwert ergibt den einfachen Gebührensatz, der dann mit dem Steigerungsfaktor multipliziert wird. 100 Punkte entsprechen 5,83 Euro beim einfachen Satz.
- Darf ein Arzt von der GOÄ abweichen?
- Nur bei der Höhe der Gebühr und nur mit einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ, die vor der Behandlung schriftlich geschlossen wird. Welche Ziffer für welche Leistung gilt, welche Ziffern sich ausschließen und welche Angaben auf die Rechnung gehören, ist nicht verhandelbar. Für technische und Laborleistungen ist auch die Gebührenhöhe nicht vereinbar.
- Wo finde ich den offiziellen Text der GOÄ?
- Der amtliche Text mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis ist auf gesetze-im-internet.de unter der Abkürzung GOÄ 1982 veröffentlicht. Eine nach Abschnitten sortierte Übersicht aller Ziffern mit Punktzahlen, Beträgen und Legenden findest du im GOÄ-Verzeichnis auf dieser Seite.
