GOÄ-Gebührenverzeichnis
Alle 2.839 Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte, sortiert nach Abschnitten. Zu jeder Ziffer: Punktzahl, Betrag beim einfachen Satz, beim Regelsatz und beim Höchstsatz, die Legende aus dem amtlichen Text und die Ziffern, die nicht daneben berechnet werden dürfen.
Quelle: gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Art. 3b G v. 19.7.2023 I Nr. 197.
Häufig gesuchte Ziffern
- Nr. 1 Beratung
- Nr. 3 Eingehende Beratung
- Nr. 5 Symptombezogene Untersuchung
- Nr. 7 Vollständige Untersuchung eines Organsystems
- Nr. 8 Ganzkörperuntersuchung
- Nr. 75 Ausführlicher Befundbericht
- Nr. 250 Blutentnahme
- Nr. 252 Injektion subkutan oder intramuskulär
- Nr. 410 Sonografie eines Organs
- Nr. 651 EKG in Ruhe
- Nr. 3550 Blutbild
- Nr. 5000 Röntgen Finger oder Zehen
Abschnitte des Gebührenverzeichnisses
- AGebühren in besonderen FällenZuschläge und Sonderfälle, 0 Ziffern
- BGrundleistungen und allgemeine LeistungenNr. 1 bis 109, 64 Ziffern
- CNichtgebietsbezogene SonderleistungenNr. 200 bis 449, 174 Ziffern
- DAnästhesieleistungenNr. 450 bis 498, 33 Ziffern
- EPhysikalisch-medizinische LeistungenNr. 500 bis 569, 43 Ziffern
- FInnere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieNr. 600 bis 793, 137 Ziffern
- GNeurologie, Psychiatrie und PsychotherapieNr. 800 bis 887, 44 Ziffern
- HGeburtshilfe und GynäkologieNr. 1001 bis 1168, 103 Ziffern
- IAugenheilkundeNr. 1200 bis 1386, 132 Ziffern
- JHals-, Nasen-, OhrenheilkundeNr. 1400 bis 1639, 153 Ziffern
- KUrologieNr. 1700 bis 1860, 133 Ziffern
- LChirurgie, OrthopädieNr. 2000 bis 3321, 676 Ziffern
- MLaboratoriumsuntersuchungenNr. 3500 bis 4787, 916 Ziffern
- NHistologie, Zytologie und ZytogenetikNr. 4800 bis 4873, 15 Ziffern
- OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und StrahlentherapieNr. 5000 bis 5855, 207 Ziffern
- PSektionsleistungenNr. 6000 bis 6018, 9 Ziffern
Häufige Fragen
- Was ist eine GOÄ-Ziffer?
- Jede ärztliche Leistung, die privat abgerechnet werden darf, hat im Gebührenverzeichnis der GOÄ eine Nummer, die Ziffer. Zu ihr gehören eine Leistungsbeschreibung und eine Punktzahl. Aus Punktzahl, Punktwert und Steigerungsfaktor ergibt sich der Betrag auf der Rechnung.
- Wie wird aus der Punktzahl ein Betrag?
- Der Punktwert liegt bei 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Punktzahl mal Punktwert ergibt den einfachen Satz, dieser mal Steigerungsfaktor den Rechnungsbetrag. Beispiel Nr. 1 mit 80 Punkten: einfacher Satz 4,66 €, mit Faktor 2,3 10,72 €.
- Welche Ziffern dürfen nicht nebeneinander abgerechnet werden?
- Das steht in den Legenden unter den einzelnen Ziffern und in den Allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte. Auf jeder Ziffernseite hier findest du die Ausschlüsse mit dem amtlichen Wortlaut, zum Beispiel Nr. 5 neben Nr. 7.

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