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GOÄ Steigerungsfaktor: Was 2,3 und 3,5 bedeuten und wann eine Begründung Pflicht ist

Aktualisiert am 14.09.2026. Hinweise zum Nachfragen, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

Der Steigerungsfaktor vervielfacht den einfachen Gebührensatz einer GOÄ-Ziffer. Persönliche Leistungen dürfen mit 1,0 bis 3,5 berechnet werden, technische Leistungen mit 1,0 bis 2,5, Labor mit 1,0 bis 1,3. Bis zum Regelsatz (2,3, 1,8 oder 1,15) braucht die Praxis keine Begründung, darüber muss sie auf der Rechnung stehen.

Was ist der Steigerungsfaktor?

Der Steigerungsfaktor ist die Zahl, mit der die Praxis den einfachen Gebührensatz einer Ziffer multipliziert. Jede Leistung im Gebührenverzeichnis der GOÄ hat eine Punktzahl. Der Punktwert beträgt 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Punktzahl mal Punktwert ergibt den einfachen Satz, und dieser Satz mal Faktor ergibt den Betrag auf deiner Rechnung.

Beispiel GOÄ Ziffer 7, die vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems:

  • 160 Punkte mal 5,82873 Cent ergibt 9,33 Euro (einfacher Satz)
  • mit Faktor 2,3 sind es 21,45 Euro
  • mit Faktor 3,5 sind es 32,64 Euro

Der Faktor ist also der Hebel, mit dem der Preis derselben Leistung um mehr als das Dreifache schwanken kann. Deshalb steht bei jeder Position auf der Rechnung, welcher Faktor angesetzt wurde (§ 12 Abs. 2 GOÄ).

Welche Faktoren sind erlaubt?

§ 5 GOÄ unterscheidet drei Gebührenrahmen. Welcher gilt, hängt vom Abschnitt des Gebührenverzeichnisses ab, in dem die Ziffer steht:

LeistungsartAbschnitteRahmenRegelsatzHöchstsatz
Persönliche LeistungenB, C, D, F bis L, N, P1,0 bis 3,52,33,5
Technische LeistungenA, E, O (zum Beispiel Röntgen, Physikalische Therapie)1,0 bis 2,51,82,5
LaborleistungenM1,0 bis 1,31,151,3

Innerhalb des Rahmens bestimmt die Praxis den Faktor nach billigem Ermessen. Maßstab sind die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie die Umstände bei der Ausführung (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Die Schwierigkeit der Leistung darf nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht ohnehin schon in der Leistungsbeschreibung steckt.

Was bedeutet der Regelsatz 2,3?

Der Regelsatz ist der Faktor, den die Praxis ohne Begründung ansetzen darf. Andere Namen für dieselbe Grenze sind Schwellenwert und Regelhöchstsatz. Für persönliche Leistungen liegt er bei 2,3, für technische Leistungen bei 1,8 und für Labor bei 1,15. Der Regelsatz ist gedacht für den durchschnittlichen Fall: eine Leistung ohne besondere Schwierigkeit und mit üblichem Zeitaufwand.

In der Praxis wird der Regelsatz fast immer angesetzt, auch bei einfachen Leistungen, die eigentlich darunter liegen könnten. Das ist zulässig, denn die GOÄ verlangt eine Begründung nur nach oben, nicht nach unten.

Wann muss eine Begründung auf der Rechnung stehen?

Sobald der Faktor über dem Regelsatz liegt, muss die Rechnung eine schriftliche Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Die Begründung muss:

  • für dich als Patient verständlich und nachvollziehbar sein
  • sich auf die konkrete Leistung beziehen
  • auf Verlangen näher erläutert werden

Eine gute Begründung nennt, was an dieser Leistung bei dir schwieriger oder aufwendiger war als üblich. Beispiele: eine Untersuchung, die wegen starker Schmerzen deutlich länger dauerte, ein schwieriger Zugang bei einer Injektion, eine Beratung, die wegen mehrerer Erkrankungen erheblich über das übliche Maß hinausging.

Nicht ausreichend sind Formulierungen, die auf jede Leistung passen. Wer bei jeder Position "erhöhter Zeitaufwand" schreibt, begründet nichts. Auch die Diagnose allein ist keine Begründung, denn sie sagt nichts über die Ausführung der Leistung.

Faktor 3,5 als Regelfall: das BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat 2007 klargestellt, dass der Höchstsatz nicht zum Normalfall werden darf (Urteil vom 8. November 2007, III ZR 54/07). Wer routinemäßig mit 3,5 abrechnet, dreht das System um: Der Regelsatz wäre dann die Ausnahme. Zeigt eine Rechnung fast alle persönlichen Leistungen mit 3,5, ist das ein Grund nachzufragen, selbst wenn bei jeder Position eine Begründung steht.

Faktoren über 3,5, 2,5 oder 1,3

Über den Höchstsatz darf die Praxis nur mit einer Honorarvereinbarung gehen, die vor der Behandlung schriftlich geschlossen wurde (§ 2 GOÄ). Das gilt nur für persönliche Leistungen. Für technische Leistungen (Abschnitte A, E, O) und Labor (Abschnitt M) ist eine Vereinbarung über den Höchstsatz hinaus ausgeschlossen. Einzelheiten unter Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.

Sonderfälle: Zuschläge und Analogleistungen

Die Zuschläge mit Buchstaben (A, B, C, D für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, nachts und am Wochenende) haben einen festen Betrag und dürfen nur mit dem einfachen Satz berechnet werden. Steht bei einem Zuschlag ein Faktor 2,3, ist das ein Fehler.

Analogleistungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ sind Leistungen, die im Verzeichnis fehlen und deshalb nach einer gleichwertigen Ziffer berechnet werden. Sie sind mit "A" und der Bezugsziffer gekennzeichnet. Für den Faktor gilt der Rahmen der Bezugsziffer.

So prüfst du den Faktor auf deiner Rechnung

  1. Lies bei jeder Position den Faktor ab.
  2. Ordne die Ziffer einem Abschnitt zu, zum Beispiel über das GOÄ-Verzeichnis. Daraus ergibt sich der Rahmen.
  3. Liegt der Faktor über dem Regelsatz, suche die Begründung. Sie muss auf der Rechnung stehen, nicht nur in der Patientenakte.
  4. Liegt der Faktor über dem Höchstsatz, brauchst du eine von dir unterschriebene Honorarvereinbarung.
  5. Rechne den Betrag nach: Punktzahl mal 0,0582873 mal Faktor.

Was du tun kannst, wenn eine Begründung fehlt, steht unter Arztrechnung zu hoch?. Eine Gesamtübersicht der Prüfschritte findest du unter Arztrechnung prüfen.

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Häufige Fragen

Was bedeutet der Faktor 2,3 auf einer Arztrechnung?
Der Faktor 2,3 ist der Regelsatz für persönliche ärztliche Leistungen nach § 5 GOÄ. Die Praxis darf ihn ohne Begründung ansetzen. Der einfache Gebührensatz der Ziffer wird mit 2,3 multipliziert. Bei Ziffer 1 (Beratung, 80 Punkte) ergibt das 10,72 Euro statt 4,66 Euro beim einfachen Satz.
Darf der Arzt immer den Faktor 3,5 nehmen?
Nein. Der Faktor 3,5 ist der Höchstsatz und setzt eine besondere Schwierigkeit, einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder besondere Umstände voraus. Die Begründung muss auf der Rechnung stehen (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Höchstsatz nicht zum Regelfall werden darf (III ZR 54/07).
Welcher Faktor gilt bei Laborleistungen?
Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein Rahmen von 1,0 bis 1,3 mit dem Regelsatz 1,15 (§ 5 Abs. 4 GOÄ). Ein Faktor 2,3 bei einer Laborziffer ist nicht zulässig. Eine Honorarvereinbarung über 1,3 hinaus ist für Labor ausgeschlossen.
Muss ich zahlen, wenn die Begründung für den Faktor fehlt?
Ohne Begründung entspricht die Rechnung bei dieser Position nicht § 12 GOÄ und ist insoweit nicht fällig. Frag die Praxis nach einer Begründung oder einer Korrektur auf den Regelsatz. Den unstrittigen Teil der Rechnung kannst du zahlen. Ob der höhere Faktor im Einzelfall berechtigt ist, entscheidet sich anhand der Begründung.
Ist eine Begründung unter dem Regelsatz nötig?
Nein. Die Begründungspflicht gilt nur für Faktoren über dem Regelsatz. Eine Praxis darf eine einfache Leistung mit 1,0 oder 1,5 abrechnen, ohne das zu erklären. Umgekehrt darf sie aber auch den Regelsatz 2,3 ansetzen, obwohl die Leistung einfach war.

Rechnung da? Prüfen dauert eine Minute.

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