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Was auf einer GOÄ-Rechnung stehen muss (§ 12 GOÄ)

Aktualisiert am 14.09.2026. Hinweise zum Nachfragen, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

Nach § 12 Abs. 2 GOÄ muss eine Arztrechnung je Leistung das Datum, die Nummer und die Bezeichnung aus dem Gebührenverzeichnis, den Betrag und den Steigerungsfaktor enthalten. Bei Faktoren über dem Regelsatz kommt eine verständliche Begründung dazu, bei Auslagen der Betrag mit Beleg. Erst dann wird die Rechnung fällig.

Warum die Pflichtangaben wichtig sind

§ 12 Abs. 1 GOÄ knüpft die Fälligkeit an die Form: Die Vergütung wird erst fällig, wenn dir eine Rechnung erteilt wurde, die den Vorschriften der GOÄ entspricht. Eine unvollständige Rechnung musst du nicht bezahlen, und du gerätst mit ihr auch nicht in Verzug. Das ist der Grund, warum die Pflichtangaben der erste Prüfschritt sind, noch vor jedem Faktor und jeder Ziffer.

Für dich hat die Form noch einen zweiten Nutzen: Nur mit vollständigen Angaben kann deine Versicherung oder Beihilfe die Rechnung bearbeiten. Rechnungen ohne Ziffern oder ohne Datum werden dort meist zurückgeschickt.

Die Pflichtangaben je Position

§ 12 Abs. 2 GOÄ verlangt für jede berechnete Leistung:

AngabeWas gemeint ist
Datum der ErbringungDer Tag, an dem die Leistung erbracht wurde, nicht das Rechnungsdatum
NummerDie GOÄ-Ziffer aus dem Gebührenverzeichnis, zum Beispiel 1, 7 oder 651
BezeichnungDer Leistungstext, wie er im Gebührenverzeichnis steht, gegebenenfalls mit Mindestdauer oder Ausführungsart
BetragDer berechnete Euro-Betrag dieser Position
SteigerungssatzDer Faktor, mit dem der einfache Satz multipliziert wurde

Bei Leistungen, die in ihrer Ziffer eine Mindestdauer voraussetzen, etwa Ziffer 3 mit mindestens 10 Minuten, muss die Bezeichnung so gefasst sein, dass die Erfüllung erkennbar ist. Die Angabe der Uhrzeit ist außerdem Pflicht, wenn dieselbe Leistung an einem Tag mehrfach berechnet wird (Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt B).

Zusätzliche Angaben in besonderen Fällen

Je nach Position kommen weitere Pflichtangaben dazu:

  • Begründung: Bei Faktoren über dem Regelsatz (2,3, 1,8 oder 1,15) muss eine für dich verständliche und nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung stehen (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Auf Verlangen muss die Praxis sie näher erläutern. Dazu mehr unter GOÄ Steigerungsfaktor.
  • Auslagen: Ersatz von Auslagen nach § 10 GOÄ ist mit Betrag und Art der Auslage auszuweisen. Ab einem bestimmten Betrag je Auslage ist ein Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen.
  • Analogleistungen: Leistungen, die nach § 6 Abs. 2 GOÄ analog berechnet werden, müssen als solche kenntlich gemacht werden. Auf der Rechnung steht dann ein "A" vor der Ziffer, dazu die Bezeichnung der tatsächlich erbrachten Leistung und die Nummer der Bezugsziffer.
  • Wegegeld und Entschädigung: Bei Besuchen sind Wegegeld nach § 8 und Entschädigungen nach § 9 GOÄ gesondert mit Betrag auszuweisen.
  • Verlangensleistungen: Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen und die du ausdrücklich gewünscht hast, sind nach § 1 Abs. 2 GOÄ als solche zu bezeichnen.

Was nicht Pflicht ist, aber praktisch nötig

Die GOÄ verlangt keine Diagnose auf der Rechnung. Für die Erstattung durch die private Krankenversicherung und die Beihilfe ist sie aber in der Regel unverzichtbar, weil dort geprüft wird, ob die Leistung medizinisch notwendig war. Fehlt die Diagnose, fragt die Versicherung nach oder lehnt vorläufig ab. Bitte die Praxis daher um eine Rechnung mit Diagnose, bevor du sie einreichst. Zum Ablauf siehe PKV-Rechnung einreichen.

Ebenfalls üblich, aber nicht in § 12 vorgeschrieben: Name und Anschrift der Praxis, dein Name, das Rechnungsdatum, eine Rechnungsnummer und die Endsumme. Sie gehören zu jeder ordentlichen Rechnung und fehlen in der Praxis selten.

Was auf einer GOÄ-Rechnung nichts zu suchen hat

Manche Positionen tauchen regelmäßig auf, obwohl die GOÄ sie nicht vorsieht:

  • Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren: Der Aufwand für die Rechnungsstellung ist mit den Gebühren abgegolten (§ 4 Abs. 3 GOÄ).
  • Pauschalen ohne Ziffer: Jede Leistung muss über eine Nummer des Gebührenverzeichnisses abgerechnet werden. "Behandlungspauschale 50 Euro" ist keine GOÄ-Position.
  • Praxiskosten als Auslagen: Hygiene, Sprechstundenbedarf, Geräte und Raummiete sind Praxiskosten und mit den Gebühren abgegolten (§ 4 Abs. 3 GOÄ). Auslagen nach § 10 sind nur die bei der Behandlung verbrauchten Materialien und Arzneimittel.
  • Umsatzsteuer auf Heilbehandlung: Ärztliche Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei. Steuer fällt allenfalls auf Leistungen ohne Heilzweck an.

Wann die Rechnung fällig wird

Sobald die Rechnung alle Pflichtangaben enthält, ist die Vergütung fällig. Ein Zahlungsziel, das die Praxis nennt, etwa 14 Tage, ist eine Bitte, keine Frist aus der GOÄ. In Verzug kommst du nach den allgemeinen Regeln des BGB, in der Regel 30 Tage nach Zugang der fälligen Rechnung, wenn die Rechnung darauf hinweist, oder nach einer Mahnung.

Beanstandest du einzelne Positionen, teile das der Praxis schriftlich mit und zahle den unstrittigen Rest. Wie du eine Rückfrage formulierst, steht unter Arztrechnung zu hoch?.

Checkliste für die Formprüfung

  1. Steht bei jeder Position ein Leistungsdatum?
  2. Steht bei jeder Position eine GOÄ-Ziffer und die zugehörige Bezeichnung?
  3. Steht bei jeder Position der Faktor und der Betrag?
  4. Gibt es bei Faktoren über dem Regelsatz eine Begründung, die zur Leistung passt?
  5. Sind Analogleistungen mit "A" und Bezugsziffer gekennzeichnet?
  6. Sind Auslagen einzeln mit Art und Betrag aufgeführt?
  7. Gibt es Pauschalen, Gebühren oder Umsatzsteuer, die die GOÄ nicht kennt?
  8. Steht eine Diagnose auf der Rechnung, damit die Versicherung sie bearbeiten kann?

Eine vollständige Anleitung mit den inhaltlichen Prüfschritten findest du unter Arztrechnung prüfen. Die Bedeutung einzelner Ziffern kannst du im GOÄ-Verzeichnis nachschlagen.

TARIFA prüft die Pflichtangaben jeder Position automatisch und meldet, wenn Datum, Ziffer, Faktor oder Begründung fehlen oder eine Position keine Grundlage in der GOÄ hat. Die Rechnung wird dafür nur auf deinem iPhone verarbeitet.

Häufige Fragen

Muss die Diagnose auf der Arztrechnung stehen?
Die GOÄ verlangt die Diagnose nicht, § 12 nennt sie nicht als Pflichtangabe. Für die Erstattung durch die private Krankenversicherung oder die Beihilfe ist sie aber in der Regel erforderlich, weil dort die medizinische Notwendigkeit geprüft wird. Frag die Praxis nach einer Rechnung mit Diagnose, bevor du einreichst.
Ist eine Arztrechnung ohne GOÄ-Ziffern gültig?
Nein. § 12 Abs. 2 GOÄ verlangt für jede Leistung die Nummer aus dem Gebührenverzeichnis. Eine Rechnung, die nur Leistungen in Worten oder Pauschalen aufführt, entspricht nicht der GOÄ und ist nicht fällig. Bitte die Praxis um eine Rechnung mit Ziffern, auch die Versicherung wird sie sonst nicht bearbeiten.
Darf eine Praxis eine Bearbeitungsgebühr berechnen?
Nein. Mit den Gebühren der GOÄ sind die Praxiskosten einschließlich der Kosten für die Rechnungsstellung abgegolten (§ 4 Abs. 3 GOÄ). Eine gesonderte Verwaltungs-, Bearbeitungs- oder Rechnungsgebühr hat keine Grundlage in der GOÄ. Du kannst diese Position streichen und die Praxis darauf hinweisen.
Wann ist eine Arztrechnung fällig?
Die Vergütung wird fällig, wenn dir eine Rechnung vorliegt, die den Vorschriften der GOÄ entspricht (§ 12 Abs. 1 GOÄ). Fehlen Pflichtangaben, tritt die Fälligkeit nicht ein. Ein auf der Rechnung genanntes Zahlungsziel ändert daran nichts. In Verzug kommst du nach den Regeln des BGB, in der Regel 30 Tage nach Zugang mit entsprechendem Hinweis oder nach Mahnung.
Was bedeutet das A vor einer Ziffer auf der Rechnung?
Das A kennzeichnet eine Analogleistung nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Die erbrachte Leistung steht nicht im Gebührenverzeichnis und wird nach einer gleichwertigen Ziffer berechnet. Auf der Rechnung müssen die tatsächliche Leistung und die Bezugsziffer genannt werden. Für den Faktor gilt der Rahmen der Bezugsziffer.

Rechnung da? Prüfen dauert eine Minute.

Foto machen, TARIFA liest die Positionen und prüft sie nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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