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GOÄ Ziffer 5295

Durchleuchtung

Amtliche Leistungsbeschreibung: Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung

Ziffer 5295 steht in Abschnitt O des Gebührenverzeichnisses (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie), Unterabschnitt I (Strahlendiagnostik). Sie ist mit 240 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz13,99 €
1,8-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig25,18 €
2,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung34,97 €

Rechnung: 240 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 5295 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 626 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 626

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 627 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 627

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 628

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 629 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 629

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 630

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 632 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 632

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5345 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5345

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5346 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5346

11 weitere Regeln anzeigen
  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5348 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5348

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5349 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5349

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5353 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5353

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5354 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5354

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5355 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5355

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5356 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361, 5295, 5315 bis 5327, 5345, 5353 sowie 5355 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5356

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5357 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5312 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5357

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5358 sind die Leistungen nach den Nummern 350, 351, 5295 sowie 5300 bis 5305 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5358

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5359 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5359

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5360 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5360

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5361 sind die Leistungen nach den Nummern 370, 5170 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5361

Betroffene Ziffern: Nr. 626, Nr. 627, Nr. 628, Nr. 629, Nr. 630, Nr. 632, Nr. 5345, Nr. 5346, Nr. 5348, Nr. 5349, Nr. 5353, Nr. 5354, Nr. 5355, Nr. 5356, Nr. 5357, Nr. 5358, Nr. 5359, Nr. 5360, Nr. 5361

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 5295 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 5295

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 5295?
Ziffer 5295 ist mit 240 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 13,99 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 25,18 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 34,97 €.
Darf Ziffer 5295 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 5295 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 5295 und die Nummern 626, 627, 628, 629, 630, 632, 5345, 5346, 5348, 5349, 5353, 5354 und weitere aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 5295 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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