GOÄ Ziffer 628
Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen
Amtliche Leistungsbeschreibung: Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen, einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle, im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360
Ziffer 628 steht in Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 800 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 46,63 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 107,25 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 163,20 € |
Rechnung: 800 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Legende im Gebührenverzeichnis
Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 628 prüft
Nicht nebeneinander
Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 260
Nicht nebeneinander
Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 628
Häufigkeit
Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 628
Betroffene Ziffern: Nr. 260, Nr. 602, Nr. 648, Nr. 650, Nr. 651, Nr. 3710, Nr. 5295
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 628 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 628
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 628?
- Ziffer 628 ist mit 800 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 46,63 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 107,25 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 163,20 €.
- Darf Ziffer 628 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 628 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 628 und die Nummern 260, 602, 648, 650, 651, 3710, 5295 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
