Zum Inhalt springen

GOÄ Ziffer 5359

Embolisation der Vena spermatica

Amtliche Leistungsbeschreibung: Embolisation der Vena spermatica, einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff

Ziffer 5359 steht in Abschnitt O des Gebührenverzeichnisses (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie), Unterabschnitt I (Strahlendiagnostik). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz145,72 €
1,8-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig262,29 €
2,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung364,30 €

Rechnung: 2500 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Neben der Leistung nach Nummer 5359 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 5359 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5359 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5359

Betroffene Ziffern: Nr. 344, Nr. 345, Nr. 346, Nr. 347, Nr. 5295, Nr. 5329, Nr. 5330, Nr. 5331

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 5359 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 5359

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 5359?
Ziffer 5359 ist mit 2500 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 145,72 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 262,29 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 364,30 €.
Darf Ziffer 5359 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 5359 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 5359 und die Nummern 344, 345, 346, 347, 5295, 5329, 5330, 5331 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 5359 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

Im App Store laden