GOÄ Zuschlag K1
Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5
Amtliche Leistungsbeschreibung: Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Zuschlag K1 steht in Abschnitt B des Gebührenverzeichnisses (Grundleistungen und allgemeine Leistungen), Unterabschnitt II (Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8). Sie ist mit 120 Punkten bewertet und nur zum einfachen Satz berechnungsfähig, das sind 6,99 €.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz, einzige zulässige Höhe | 6,99 € |
Rechnung: 120 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Zuschlag K1 prüft
Nicht nebeneinander
Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 nicht berechnet werden.
Quelle: Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt B II
Betroffene Ziffern: Nr. E, Nr. F, Nr. G, Nr. H, Nr. J, Nr. K2
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Zuschlag K1 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Zuschläge sind nur neben den Leistungen berechnungsfähig, zu denen sie laut Gebührenverzeichnis gehören, und nur zu den genannten Zeiten.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Zuschlag K1
- Wie viel kostet GOÄ Zuschlag K1?
- Zuschlag K1 ist mit 120 Punkten bewertet. Das ergibt 6,99 €. Zuschläge sind nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig, ein Steigerungsfaktor ist nicht zulässig.
- Darf Zuschlag K1 mit einem Steigerungsfaktor abgerechnet werden?
- Nein. Die Zuschläge nach Abschnitt B sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Ein Faktor über 1,0 bei Zuschlag K1 ist ein Hinweis zum Nachfragen.
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Zuschlag K1 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Zuschlag K1 und die Nummern E, F, G, H, J, K2 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
