GOÄ Zuschlag A
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
Zuschlag A steht in Abschnitt B des Gebührenverzeichnisses (Grundleistungen und allgemeine Leistungen), Unterabschnitt II (Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8). Sie ist mit 70 Punkten bewertet und nur zum einfachen Satz berechnungsfähig, das sind 4,08 €.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz, einzige zulässige Höhe | 4,08 € |
Rechnung: 70 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Legende im Gebührenverzeichnis
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist für Krankenhausärzte nicht berechnungsfähig.
Regeln, die TARIFA zu Zuschlag A prüft
Nicht nebeneinander
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Zuschlag A
Nicht nebeneinander
Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 nicht berechnet werden.
Quelle: Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt B II
Betroffene Ziffern: Nr. B, Nr. C, Nr. D, Nr. E, Nr. F, Nr. G, Nr. H, Nr. J, Nr. K2
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Zuschlag A muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Zuschläge sind nur neben den Leistungen berechnungsfähig, zu denen sie laut Gebührenverzeichnis gehören, und nur zu den genannten Zeiten.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Zuschlag A
- Wie viel kostet GOÄ Zuschlag A?
- Zuschlag A ist mit 70 Punkten bewertet. Das ergibt 4,08 €. Zuschläge sind nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig, ein Steigerungsfaktor ist nicht zulässig.
- Darf Zuschlag A mit einem Steigerungsfaktor abgerechnet werden?
- Nein. Die Zuschläge nach Abschnitt B sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Ein Faktor über 1,0 bei Zuschlag A ist ein Hinweis zum Nachfragen.
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Zuschlag A abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Zuschlag A und die Nummern B, C, D, E, F, G, H, J, K2 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
