GOÄ Ziffer 403
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung
Ziffer 403 steht in Abschnitt C des Gebührenverzeichnisses (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen), Unterabschnitt VI (Sonographische Leistungen). Sie ist mit 150 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 8,74 € |
| 1,8-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 15,74 € |
| 2,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 21,86 € |
Rechnung: 150 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).
Legende im Gebührenverzeichnis
Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 403 prüft
Nicht nebeneinander
Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Zuschlag 402
Nicht nebeneinander
Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Zuschlag 403
Nicht nebeneinander
Neben der Leistung nach Nummer 435 sind für die Dauer der stationären intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung Leistungen nach den Abschnitten C III und M sowie die Leistungen nach den Nummern 1 bis 56, 61 bis 96, 200 bis 211, 247, 250 bis 268, 270 bis 286a, 288 bis 298, 401 bis 424, 427 bis 433, 483 bis 485, 488 bis 490, 500, 501, 505, 600 bis 609, 634 bis 648, 650 bis 657, 659 bis 661, 665 bis 672, 1529 bis 1532, 1728 bis 1733 und 3055 nicht berechnungsfähig. Diese Leistungen dürfen auch nicht anstelle der Leistung nach Nummer 435 berechnet werden.
Quelle: Legende zu Nr. 435
Häufigkeit
Die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 418 sowie 422 bis 424 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
Quelle: Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt C VI (Sonographische Leistungen) Nr. 2
Betroffene Ziffern: Nr. 402, Nr. 435, Nr. 676, Nr. 677, Nr. 678, Nr. 679, Nr. 680, Nr. 681, Nr. 682, Nr. 683, Nr. 684, Nr. 685, Nr. 686, Nr. 687, Nr. 688, Nr. 689, Nr. 690, Nr. 691, Nr. 692, Nr. 692a
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 403 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 403
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 403?
- Ziffer 403 ist mit 150 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 8,74 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 15,74 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 21,86 €.
- Darf Ziffer 403 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
- Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 403 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 403 und die Nummern 402, 435, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 683, 684, 685 und weitere aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
