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GOÄ Ziffer 692

Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von …

Amtliche Leistungsbeschreibung: Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret, gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion, mit Papillotomie (Hochfrequenzelektroschlinge) und Steinentfernung

Ziffer 692 steht in Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1900 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz110,75 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig254,72 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung387,61 €

Rechnung: 1900 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 692 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Zuschlag 402

  • Nicht nebeneinander

    Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Zuschlag 403

  • Zielleistung

    Die Probeexzision ist Bestandteil der endoskopischen Untersuchung nach den Nummern 679 bis 692, 700, 701 und 1155 und daneben nicht als Nr. 2401 berechnungsfähig.

    Quelle: GOÄ-Ratgeber, Deutsches Ärzteblatt 112, Heft 38 (2015): Probeexzisionen bei endoskopischen Untersuchungen

Betroffene Ziffern: Nr. 402, Nr. 403, Nr. 2401

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 692 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 692

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 692?
Ziffer 692 ist mit 1900 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 110,75 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 254,72 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 387,61 €.
Darf Ziffer 692 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 692 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 692 und die Nummern 402, 403, 2401 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 692 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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