GOÄ Ziffer 2401
Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe
Amtliche Leistungsbeschreibung: Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)
Ziffer 2401 steht in Abschnitt L des Gebührenverzeichnisses (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt VII (Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 133 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 7,75 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 17,83 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 27,13 € |
Rechnung: 133 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 2401 prüft
Zielleistung
Die Probeexzision ist Bestandteil der endoskopischen Untersuchung nach den Nummern 679 bis 692, 700, 701 und 1155 und daneben nicht als Nr. 2401 berechnungsfähig.
Quelle: GOÄ-Ratgeber, Deutsches Ärzteblatt 112, Heft 38 (2015): Probeexzisionen bei endoskopischen Untersuchungen
Betroffene Ziffern: Nr. 679, Nr. 680, Nr. 681, Nr. 682, Nr. 683, Nr. 684, Nr. 685, Nr. 686, Nr. 687, Nr. 688, Nr. 689, Nr. 690, Nr. 691, Nr. 692, Nr. 700, Nr. 701, Nr. 1155
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 2401 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 2401
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 2401?
- Ziffer 2401 ist mit 133 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 7,75 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 17,83 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 27,13 €.
- Darf Ziffer 2401 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 2401 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 2401 und die Nummern 679, 680, 681, 682, 683, 684, 685, 686, 687, 688, 689, 690 und weitere aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
