GOÄ Ziffer 649
Transkranielle
Amtliche Leistungsbeschreibung: Transkranielle, doppler-sonographische Untersuchung, einschließlich graphischer Registrierung
Ziffer 649 steht in Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 650 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 37,89 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 87,14 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 132,60 € |
Rechnung: 650 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 649 prüft
Nicht nebeneinander
Der Zuschlag nach Nummer 401 ist neben den Leistungen nach den Nummern 406, 422 bis 424, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Zuschlag 401
Nicht nebeneinander
Der Zuschlag nach Nummer 404 ist neben den Leistungen nach den Nummern 422, 423, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Zuschlag 404
Zielleistung
Die Zuschläge nach den Nummern 401 und 404 sind neben den Duplex-Untersuchungen nach den Nummern 644, 645 und 649 nicht berechnungsfähig; die Duplex-Untersuchung wird mit Nr. 644, 645 oder 649 plus Nr. 410 oder 420 berechnet.
Quelle: Beschluss des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer vom 21.05.1996 (Duplex-Sonographie)
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 649 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 649
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 649?
- Ziffer 649 ist mit 650 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 37,89 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 87,14 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 132,60 €.
- Darf Ziffer 649 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 649 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 649 und die Nummern 401, 404 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
