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GOÄ Ziffer 5422

Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe

Amtliche Leistungsbeschreibung: Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe, gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung

Ziffer 5422 steht in Abschnitt O des Gebührenverzeichnisses (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie), Unterabschnitt II (Nuklearmedizin). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz58,29 €
1,8-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig104,92 €
2,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung145,72 €

Rechnung: 1000 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Die Leistungen nach den Nummern 5422 und 5423 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 5422 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Die Leistungen nach den Nummern 5422 und 5423 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5422

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 5424 sind die Leistungen nach den Nummern 5422 und/oder 5423 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5424

Betroffene Ziffern: Nr. 5423, Nr. 5424

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 5422 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 5422

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 5422?
Ziffer 5422 ist mit 1000 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 58,29 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 104,92 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 145,72 €.
Darf Ziffer 5422 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 5422 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 5422 und die Nummern 5423, 5424 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 5422 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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