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GOÄ Ziffer 5421

Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung …

Amtliche Leistungsbeschreibung: Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation, gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung

Ziffer 5421 steht in Abschnitt O des Gebührenverzeichnisses (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie), Unterabschnitt II (Nuklearmedizin). Sie ist mit 3800 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz221,49 €
1,8-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig398,69 €
2,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung553,73 €

Rechnung: 3800 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Neben der Leistung nach Nummer 5421 ist bei zusätzlicher Erste-Passage-Untersuchung die Leistung nach Nummer 5473 berechnungsfähig.

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 5421 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 5421

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 5421?
Ziffer 5421 ist mit 3800 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 221,49 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 398,69 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 553,73 €.
Darf Ziffer 5421 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 5421?
In der Legende zu Ziffer 5421 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts O ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ziffer 5421 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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