Zum Inhalt springen

GOÄ Ziffer 447

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen

Amtliche Leistungsbeschreibung: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind

Ziffer 447 steht in Abschnitt C des Gebührenverzeichnisses (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen), Unterabschnitt VIII (Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen). Sie ist mit 650 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz37,89 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig87,14 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung132,60 €

Rechnung: 650 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Der Zuschlag nach Nummer 447 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.

Der Zuschlag nach Nummer 447 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 446 nicht berechnungsfähig.

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 447 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Der Zuschlag nach Nummer 446 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 447 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Zuschlag 446

  • Nicht nebeneinander

    Der Zuschlag nach Nummer 447 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 446 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Zuschlag 447

  • Häufigkeit

    Der Zuschlag nach Nummer 447 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 447

Betroffene Ziffern: Nr. 446

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 447 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 447

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 447?
Ziffer 447 ist mit 650 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 37,89 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 87,14 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 132,60 €.
Darf Ziffer 447 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 447 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 447 und die Nummer 446 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 447 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

Im App Store laden