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GOÄ Ziffer 443

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen

Amtliche Leistungsbeschreibung: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

Ziffer 443 steht in Abschnitt C des Gebührenverzeichnisses (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen), Unterabschnitt VIII (Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen). Sie ist mit 750 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz43,72 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig100,55 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung153,00 €

Rechnung: 750 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Der Zuschlag nach Nummer 443 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.

Der Zuschlag nach Nummer 443 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 444 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 443 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Der Zuschlag nach Nummer 442 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 443 bis 445 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Zuschlag 442

  • Nicht nebeneinander

    Der Zuschlag nach Nummer 443 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 444 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Zuschlag 443

  • Nicht nebeneinander

    Der Zuschlag nach Nummer 444 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 443 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Zuschlag 444

  • Nicht nebeneinander

    Der Zuschlag nach Nummer 445 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442 bis 444 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Zuschlag 445

  • Häufigkeit

    Der Zuschlag nach Nummer 443 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 443

Betroffene Ziffern: Nr. 442, Nr. 444, Nr. 445

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 443 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 443

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 443?
Ziffer 443 ist mit 750 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 43,72 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 100,55 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 153,00 €.
Darf Ziffer 443 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 443 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 443 und die Nummern 442, 444, 445 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 443 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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