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GOÄ Ziffer 3514

Glukose

Ziffer 3514 steht in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt I (Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis). Sie ist mit 70 Punkten bewertet und gilt als Laborleistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 1,3, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,15-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz4,08 €
1,15-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig4,69 €
1,3-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung5,30 €

Rechnung: 70 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 3514 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Stehen dem Arzt für die Erbringung bestimmter Laboruntersuchungen mehrere in ihrer klinischen Aussagefähigkeit und analytischen Qualität gleichwertige Verfahren zur Verfügung, so kann er nur das niedriger bewertete Verfahren abrechnen.

    Quelle: Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt M Nr. 2 (Glukose im Praxislabor und im Basislabor)

Betroffene Ziffern: Nr. 3560

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 3514 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,15, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 3514

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 3514?
Ziffer 3514 ist mit 70 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 4,08 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,15 stehen 4,69 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 1,3 sind es 5,30 €.
Darf Ziffer 3514 mit dem Faktor 1,3 abgerechnet werden?
Ja, 1,3 ist der Höchstsatz für Laborleistungen (§ 5 Abs. 4 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,15 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 3514 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 3514 und die Nummer 3560 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 3514 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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