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GOÄ Ziffer 2803

Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals

Amtliche Leistungsbeschreibung: Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals, als selbständige Leistung

Ziffer 2803 steht in Abschnitt L des Gebührenverzeichnisses (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XI (Gefäßchirurgie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz86,27 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig198,41 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung301,93 €

Rechnung: 1480 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 2803 prüft

  • Zielleistung

    Blutstillung und Gefäßunterbindung im Zugangsweg sind Bestandteil der Zielleistung der Bandscheibenoperation und daneben nicht gesondert berechnungsfähig.

    Quelle: Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer, Beschluss vom 23.07.2003 (Bandscheibenoperationen)

Betroffene Ziffern: Nr. 2565, Nr. 2566

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 2803 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 2803

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 2803?
Ziffer 2803 ist mit 1480 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 86,27 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 198,41 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 301,93 €.
Darf Ziffer 2803 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 2803 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 2803 und die Nummern 2565, 2566 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 2803 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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