GOÄ Ziffer 2802
Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes in der Brust- oder Bauchhöhle
Amtliche Leistungsbeschreibung: Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes in der Brust- oder Bauchhöhle, als selbständige Leistung
Ziffer 2802 steht in Abschnitt L des Gebührenverzeichnisses (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XI (Gefäßchirurgie). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 129,40 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 297,61 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 452,89 € |
Rechnung: 2220 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 2802 prüft
Zielleistung
Blutstillung und Gefäßunterbindung im Zugangsweg sind Bestandteil der Zielleistung der Bandscheibenoperation und daneben nicht gesondert berechnungsfähig.
Quelle: Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer, Beschluss vom 23.07.2003 (Bandscheibenoperationen)
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 2802 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 2802
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 2802?
- Ziffer 2802 ist mit 2220 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 129,40 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 297,61 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 452,89 €.
- Darf Ziffer 2802 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 2802 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 2802 und die Nummern 2565, 2566 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
