GOÄ Ziffer 2003
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
Ziffer 2003 steht in Abschnitt L des Gebührenverzeichnisses (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt I (Wundversorgung, Fremdkörperentfernung). Sie ist mit 130 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 7,58 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 17,43 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 26,52 € |
Rechnung: 130 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 2003 prüft
Nicht nebeneinander
Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
Quelle: Legende zu Nr. 2005
Zielleistung
Der Verband ist Bestandteil der Wundversorgung nach den Nummern 2000 bis 2005 und daneben nicht berechnungsfähig; neben Nr. 2006 bleibt Nr. 200 möglich.
Quelle: Beschluss des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 36 (10.09.1999), A-2242 ff.
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 2003 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 2003
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 2003?
- Ziffer 2003 ist mit 130 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 7,58 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 17,43 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 26,52 €.
- Darf Ziffer 2003 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 2003 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 2003 und die Nummern 200, 2033 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
