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GOÄ Ziffer 1485

Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der …

Amtliche Leistungsbeschreibung: Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen

Ziffer 1485 steht in Abschnitt J des Gebührenverzeichnisses (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 924 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz53,86 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig123,87 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung188,50 €

Rechnung: 924 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 1485 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 1473 ist die Nummer 1485 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 1473

Betroffene Ziffern: Nr. 1473

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 1485 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 1485

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 1485?
Ziffer 1485 ist mit 924 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 53,86 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 123,87 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 188,50 €.
Darf Ziffer 1485 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 1485 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 1485 und die Nummer 1473 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 1485 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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