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GOÄ Ziffer 827a

Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer

Amtliche Leistungsbeschreibung: Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer, einschließlich Aufzeichnung und Auswertung

Ziffer 827a steht in Abschnitt G des Gebührenverzeichnisses (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 950 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz55,37 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig127,36 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung193,81 €

Rechnung: 950 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 827a prüft

  • Nicht nebeneinander

    Die Leistung nach Nummer 1409 ist neben den Leistungen nach den Nummern 827 bis 829 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 1409

Betroffene Ziffern: Nr. 1409

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 827a muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 827a

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 827a?
Ziffer 827a ist mit 950 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 55,37 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 127,36 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 193,81 €.
Darf Ziffer 827a mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 827a abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 827a und die Nummer 1409 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 827a auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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