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GOÄ Ziffer 766

Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie

Amtliche Leistungsbeschreibung: Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung

Ziffer 766 steht in Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 225 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz13,11 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig30,16 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung45,90 €

Rechnung: 225 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 766 prüft

  • Häufigkeit

    Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung

    Quelle: Leistungstext zu Nr. 766 (je Sitzung)

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 766 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 766

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 766?
Ziffer 766 ist mit 225 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 13,11 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 30,16 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 45,90 €.
Darf Ziffer 766 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 766?
In der Legende zu Ziffer 766 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts F ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ziffer 766 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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