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GOÄ Ziffer 747

Setzen von Schröpfköpfen

Amtliche Leistungsbeschreibung: Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung

Ziffer 747 steht in Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 44 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz2,56 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig5,90 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung8,98 €

Rechnung: 44 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 747 prüft

  • Häufigkeit

    Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung

    Quelle: Leistungstext zu Nr. 747 (je Sitzung)

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 747 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 747

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 747?
Ziffer 747 ist mit 44 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 2,56 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 5,90 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 8,98 €.
Darf Ziffer 747 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 747?
In der Legende zu Ziffer 747 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts F ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ziffer 747 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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