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GOÄ Ziffer 610

Ganzkörperplethysmographische Untersuchung

Amtliche Leistungsbeschreibung: Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwegwiderstandes), gegebenenfalls mit Bestimmung der Lungendurchblutung

Ziffer 610 steht in Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 605 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz35,26 €
1,8-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig63,47 €
2,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung88,16 €

Rechnung: 605 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Neben der Leistung nach Nummer 610 sind die Leistungen nach den Nummern 605 und 608 nicht berechnungsfähig.

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 610 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 610 sind die Leistungen nach den Nummern 605 und 608 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 610

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 612 sind die Leistungen nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 612

Betroffene Ziffern: Nr. 605, Nr. 608, Nr. 612

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 610 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 610

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 610?
Ziffer 610 ist mit 605 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 35,26 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 63,47 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 88,16 €.
Darf Ziffer 610 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 610 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 610 und die Nummern 605, 608, 612 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 610 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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