Zum Inhalt springen

GOÄ Ziffer 569

Photo-Patch-Test

Amtliche Leistungsbeschreibung: Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test

Ziffer 569 steht in Abschnitt E des Gebührenverzeichnisses (Physikalisch-medizinische Leistungen), Unterabschnitt VII (Lichttherapie). Sie ist mit 30 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz1,75 €
1,8-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig3,15 €
2,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung4,37 €

Rechnung: 30 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 569 prüft

  • Häufigkeit

    Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test

    Quelle: Leistungstext zu Nr. 569 (je Sitzung)

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 569 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 569

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 569?
Ziffer 569 ist mit 30 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 1,75 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 3,15 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 4,37 €.
Darf Ziffer 569 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 569?
In der Legende zu Ziffer 569 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts E ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ziffer 569 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

Im App Store laden