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GOÄ Ziffer 5135

Brustorgane-Übersicht

Amtliche Leistungsbeschreibung: Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene

Ziffer 5135 steht in Abschnitt O des Gebührenverzeichnisses (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie), Unterabschnitt I (Strahlendiagnostik). Sie ist mit 280 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz16,32 €
1,8-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig29,38 €
2,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung40,80 €

Rechnung: 280 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Die Leistung nach Nummer 5135 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 5135 prüft

  • Häufigkeit

    Die Leistung nach Nummer 5135 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 5135

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 5135 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 5135

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 5135?
Ziffer 5135 ist mit 280 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 16,32 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 29,38 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 40,80 €.
Darf Ziffer 5135 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 5135?
In der Legende zu Ziffer 5135 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts O ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ziffer 5135 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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