GOÄ Ziffer 4850
Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus
Amtliche Leistungsbeschreibung: Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus, gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material
Ziffer 4850 steht in Abschnitt N des Gebührenverzeichnisses (Histologie, Zytologie und Zytogenetik), Unterabschnitt II (Zytologie). Sie ist mit 87 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 5,07 € |
| 1,8-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 9,13 € |
| 2,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 12,68 € |
Rechnung: 87 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).
Legende im Gebührenverzeichnis
Neben der Leistung nach Nummer 4850 ist die Leistung nach Nummer 297 nicht berechnungsfähig.
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 4850 prüft
Nicht nebeneinander
Neben der Leistung nach Nummer 4850 ist die Leistung nach Nummer 297 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 4850
Nicht nebeneinander
Neben der Leistung nach Nummer 4851 ist die Leistung nach Nummer 4850 bei Untersuchungen aus demselben Material nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 4851
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 4850 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 4850
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 4850?
- Ziffer 4850 ist mit 87 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 5,07 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 9,13 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 12,68 €.
- Darf Ziffer 4850 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
- Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 4850 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 4850 und die Nummern 297, 4851 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
