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GOÄ Ziffer 4716

Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf …

Amtliche Leistungsbeschreibung: Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf aufwendigeren Nährmedien (z.B. Antibiotika-, Wuchsstoffzusatz), je Nährmedium

Ziffer 4716 steht in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt IV (Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern). Sie ist mit 120 Punkten bewertet und gilt als Laborleistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 1,3, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,15-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz6,99 €
1,15-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig8,04 €
1,3-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung9,09 €

Rechnung: 120 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4716 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 4716 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,15, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 4716

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 4716?
Ziffer 4716 ist mit 120 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 6,99 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,15 stehen 8,04 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 1,3 sind es 9,09 €.
Darf Ziffer 4716 mit dem Faktor 1,3 abgerechnet werden?
Ja, 1,3 ist der Höchstsatz für Laborleistungen (§ 5 Abs. 4 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,15 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 4716?
In der Legende zu Ziffer 4716 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ziffer 4716 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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