GOÄ Ziffer 463
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation
Amtliche Leistungsbeschreibung: Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
Ziffer 463 steht in Abschnitt D des Gebührenverzeichnisses (Anästhesieleistungen). Sie ist mit 348 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 20,28 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 46,65 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 70,99 € |
Rechnung: 348 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 463 prüft
Nicht nebeneinander
Neben den Leistungen nach den Nummern 427 und 428 sind die Leistungen nach den Nummern 462, 463 und/oder 501 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 428
Betroffene Ziffern: Nr. 427
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 463 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 463
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 463?
- Ziffer 463 ist mit 348 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 20,28 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 46,65 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 70,99 €.
- Darf Ziffer 463 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 463 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 463 und die Nummer 427 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
