GOÄ Ziffer 4591
Enteropathogene Escherichia coli-Stämme
Ziffer 4591 steht in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt IV (Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern). Für diese Position ist keine Punktzahl hinterlegt, der Betrag ergibt sich aus der Legende.
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 4591 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,15, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 4591
- Warum hat GOÄ Ziffer 4591 keine Punktzahl?
- Für Ziffer 4591 ist im Gebührenverzeichnis keine Punktzahl hinterlegt. Der Betrag ergibt sich aus der Legende oder aus anderen Ziffern, auf die die Leistung verweist. Prüfe auf der Rechnung, welche Grundlage die Praxis angegeben hat.
- Darf Ziffer 4591 mit dem Faktor 1,3 abgerechnet werden?
- Ja, 1,3 ist der Höchstsatz für Laborleistungen (§ 5 Abs. 4 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,15 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 4591?
- In der Legende zu Ziffer 4591 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.
