GOÄ Ziffer 437
Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435
Amtliche Leistungsbeschreibung: Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer
Ziffer 437 steht in Abschnitt C des Gebührenverzeichnisses (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen), Unterabschnitt VII (Intensivmedizinische und sonstige Leistungen). Sie ist mit 500 Punkten bewertet und gilt als Laborleistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 1,3, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,15-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 29,14 € |
| 1,15-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 33,52 € |
| 1,3-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 37,89 € |
Rechnung: 500 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).
Legende im Gebührenverzeichnis
Neben der Leistung nach Nummer 437 sind Leistungen nach Abschnitt M, mit Ausnahme von Leistungen nach den Abschnitten M III 13 (Blutgruppenmerkmale, HLA-System) und M IV (Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern) -nicht berechnungsfähig.
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 437 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,15, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 437
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 437?
- Ziffer 437 ist mit 500 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 29,14 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,15 stehen 33,52 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 1,3 sind es 37,89 €.
- Darf Ziffer 437 mit dem Faktor 1,3 abgerechnet werden?
- Ja, 1,3 ist der Höchstsatz für Laborleistungen (§ 5 Abs. 4 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,15 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 437?
- In der Legende zu Ziffer 437 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts C ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.
