GOÄ Ziffer 3521
Lipase
Ziffer 3521 steht in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt I (Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis). Sie ist mit 70 Punkten bewertet und gilt als Laborleistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 1,3, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,15-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 4,08 € |
| 1,15-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 4,69 € |
| 1,3-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 5,30 € |
Rechnung: 70 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 3521 prüft
Nicht nebeneinander
Stehen dem Arzt für die Erbringung bestimmter Laboruntersuchungen mehrere in ihrer klinischen Aussagefähigkeit und analytischen Qualität gleichwertige Verfahren zur Verfügung, so kann er nur das niedriger bewertete Verfahren abrechnen.
Quelle: Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt M Nr. 2 (Lipase im Praxislabor und im Basislabor)
Betroffene Ziffern: Nr. 3598
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 3521 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,15, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 3521
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 3521?
- Ziffer 3521 ist mit 70 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 4,08 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,15 stehen 4,69 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 1,3 sind es 5,30 €.
- Darf Ziffer 3521 mit dem Faktor 1,3 abgerechnet werden?
- Ja, 1,3 ist der Höchstsatz für Laborleistungen (§ 5 Abs. 4 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,15 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 3521 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 3521 und die Nummer 3598 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
