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GOÄ Ziffer 2810

Rekonstruktiver Eingriff an der Vena cava superior oder inferior

Amtliche Leistungsbeschreibung: Rekonstruktiver Eingriff an der Vena cava superior oder inferior (z.B. bei erweiterter Tumorchirurgie mit Cavaresektion und Ersatz durch eine Venenprothese), gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel

Ziffer 2810 steht in Abschnitt L des Gebührenverzeichnisses (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XI (Gefäßchirurgie). Sie ist mit 5000 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz291,44 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig670,30 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung1.020,03 €

Rechnung: 5000 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

2. Arterienchirurgie

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 2810 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 2810

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 2810?
Ziffer 2810 ist mit 5000 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 291,44 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 670,30 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 1.020,03 €.
Darf Ziffer 2810 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 2810?
In der Legende zu Ziffer 2810 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ziffer 2810 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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