GOÄ Ziffer 2151
Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf
Amtliche Leistungsbeschreibung: Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik) .....................
Ziffer 2151 steht in Abschnitt L des Gebührenverzeichnisses (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt III (Gelenkchirurgie). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 215,66 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 496,02 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 754,82 € |
Rechnung: 3700 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 2151 prüft
Zielleistung
Die Gelenkresektion nach Nr. 2125 ist methodisch notwendiger Bestandteil der Hüft-Endoprothese nach Nr. 2151 (Par. 4 Abs. 2a GOÄ) und daneben nicht berechnungsfähig.
Quelle: Beschluss des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 36 (10.09.1999), A-2242 ff.
Betroffene Ziffern: Nr. 2125
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 2151 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 2151
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 2151?
- Ziffer 2151 ist mit 3700 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 215,66 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 496,02 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 754,82 €.
- Darf Ziffer 2151 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 2151 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 2151 und die Nummer 2125 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
