GOÄ Ziffer 1829
Harnleiterfreilegung
Amtliche Leistungsbeschreibung: Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei retroperitonealer Fibrose und gegebenenfalls intraperitonealen Verwachsungen des Harnleiters) .....................................
Ziffer 1829 steht in Abschnitt K des Gebührenverzeichnisses (Urologie). Sie ist mit 2590 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 150,96 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 347,22 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 528,37 € |
Rechnung: 2590 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 1829 prüft
Nicht nebeneinander
Die Leistungen nach den Nummern 1829 und 1829a sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 1829a
Betroffene Ziffern: Nr. 1829a
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 1829 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 1829
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 1829?
- Ziffer 1829 ist mit 2590 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 150,96 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 347,22 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 528,37 €.
- Darf Ziffer 1829 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 1829 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 1829 und die Nummer 1829a aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
