GOÄ Ziffer 1798
Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung
Amtliche Leistungsbeschreibung: Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung, einschließlich physikalischer Provokationstests
Ziffer 1798 steht in Abschnitt K des Gebührenverzeichnisses (Urologie). Sie ist mit 550 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 32,06 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 73,73 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 112,20 € |
Rechnung: 550 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Legende im Gebührenverzeichnis
Neben den Leistungen nach den Nummern 1793, 1794 und 1798 sind die Leistungen nach den Nummern 1700, 1701, 1710, 1728, 1729, 1730, 1731, 1732 und 1733 nicht berechnungsfähig.
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 1798 prüft
Nicht nebeneinander
Neben den Leistungen nach den Nummern 1793, 1794 und 1798 sind die Leistungen nach den Nummern 1700, 1701, 1710, 1728, 1729, 1730, 1731, 1732 und 1733 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 1798
Betroffene Ziffern: Nr. 1700, Nr. 1701, Nr. 1710, Nr. 1728, Nr. 1729, Nr. 1730, Nr. 1731, Nr. 1732, Nr. 1733
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 1798 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 1798
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 1798?
- Ziffer 1798 ist mit 550 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 32,06 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 73,73 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 112,20 €.
- Darf Ziffer 1798 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 1798 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 1798 und die Nummern 1700, 1701, 1710, 1728, 1729, 1730, 1731, 1732, 1733 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
