GOÄ Ziffer 1723
Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung
Ziffer 1723 steht in Abschnitt K des Gebührenverzeichnisses (Urologie). Sie ist mit 1660 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 96,76 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 222,54 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 338,65 € |
Rechnung: 1660 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 1723 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 1723
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 1723?
- Ziffer 1723 ist mit 1660 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 96,76 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 222,54 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 338,65 €.
- Darf Ziffer 1723 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 1723?
- In der Legende zu Ziffer 1723 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts K ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.
