GOÄ Ziffer 1559
Sprachübungsbehandlung
Amtliche Leistungsbeschreibung: Sprachübungsbehandlung, einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z.B. Artikulationsübung, Ausbildung fehlender Laute, Satzstrukturübung, Redeflußübung, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) -, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten
Ziffer 1559 steht in Abschnitt J des Gebührenverzeichnisses (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 207 Punkten bewertet und gilt als technische Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 2,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 1,8-fache Satz zulässig. Die Leistung setzt eine Mindestdauer von 30 Minuten voraus.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 12,07 € |
| 1,8-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 21,72 € |
| 2,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 30,16 € |
Rechnung: 207 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ), was für diese Leistungsart ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 3 GOÄ).
Regeln, die TARIFA zu Ziffer 1559 prüft
Nicht nebeneinander
Neben der Leistung nach Nummer 725 sind die Leistungen nach den Nummern 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 725
Nicht nebeneinander
Neben der Leistung nach Nummer 726 sind die Leistungen nach den Nummern 719, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.
Quelle: Legende zu Nr. 726
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 1559 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 1,8, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 1559
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 1559?
- Ziffer 1559 ist mit 207 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 12,07 €. Beim üblichen Regelsatz von 1,8 stehen 21,72 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 2,5 sind es 30,16 €.
- Darf Ziffer 1559 mit dem Faktor 2,5 abgerechnet werden?
- Ja, 2,5 ist der Höchstsatz für technische Leistungen (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Über dem Regelsatz von 1,8 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 1559 abgerechnet werden?
- Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 1559 und die Nummern 725, 726 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.
