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GOÄ Ziffer 1555

Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren

Amtliche Leistungsbeschreibung: Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren (Prüfung der Sprachentwicklung, der Artikulation, der Satzstruktur, des Sprachverständnisses, der zentralen Sprachverarbeitung und des Redeflusses)

Ziffer 1555 steht in Abschnitt J des Gebührenverzeichnisses (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 119 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBedeutungBetrag
1,0-fachEinfacher Satz6,94 €
2,3-fachRegelsatz, ohne Begründung zulässig15,95 €
3,5-fachHöchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung24,28 €

Rechnung: 119 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).

Legende im Gebührenverzeichnis

Neben der Leistung nach Nummer 1555 sind die Leistungen nach den Nummern 715 und 717 nicht berechnungsfähig.

Regeln, die TARIFA zu Ziffer 1555 prüft

  • Nicht nebeneinander

    Neben der Leistung nach Nummer 1555 sind die Leistungen nach den Nummern 715 und 717 nicht berechnungsfähig.

    Quelle: Legende zu Nr. 1555

Betroffene Ziffern: Nr. 715, Nr. 717

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Ziffer 1555 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.

Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.

Fragen zu Ziffer 1555

Wie viel kostet GOÄ Ziffer 1555?
Ziffer 1555 ist mit 119 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 6,94 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 15,95 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 24,28 €.
Darf Ziffer 1555 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
Welche Ziffern dürfen nicht neben Ziffer 1555 abgerechnet werden?
Nach dem Gebührenverzeichnis und den Regeln, die TARIFA prüft, schließen sich Ziffer 1555 und die Nummern 715, 717 aus, jedenfalls in derselben Sitzung oder am selben Tag. Der genaue Wortlaut steht oben unter Regeln.

Ziffer 1555 auf deiner Rechnung?

Fotografiere die Rechnung, TARIFA prüft diese und alle anderen Positionen nach der GOÄ. Die Rechnung bleibt auf deinem iPhone.

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