GOÄ Ziffer 1248
Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
Amtliche Leistungsbeschreibung: Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund, einschließlich Applikation des Teststoffes
Ziffer 1248 steht in Abschnitt I des Gebührenverzeichnisses (Augenheilkunde). Sie ist mit 242 Punkten bewertet und gilt als persönliche ärztliche Leistung: Der Gebührenrahmen reicht von 1,0 bis 3,5, ohne Begründung auf der Rechnung ist höchstens der 2,3-fache Satz zulässig.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Bedeutung | Betrag |
|---|---|---|
| 1,0-fach | Einfacher Satz | 14,11 € |
| 2,3-fach | Regelsatz, ohne Begründung zulässig | 32,44 € |
| 3,5-fach | Höchstsatz, nur mit Begründung auf der Rechnung | 49,37 € |
Rechnung: 242 Punkte mal 5,82873 Cent mal Faktor, kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Manche Praxisprogramme runden erst den einfachen Satz, dann weicht der Betrag um einen Cent ab. Über dem Höchstsatz ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung abzurechnen (§ 2 GOÄ).
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Ziffer 1248 muss die Rechnung das Leistungsdatum, die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungsfaktor und den Betrag nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Steht ein Faktor über 2,3, gehört eine auf diese Leistung bezogene Begründung dazu, etwa der besondere Zeitaufwand oder die Schwierigkeit im Einzelfall. Allgemeine Formeln wie "erhöhter Aufwand" reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Fehlt eine dieser Angaben oder passt der Betrag nicht zur Punktzahl, ist die Rechnung in diesem Punkt nicht fällig. Das ist kein Vorwurf an die Praxis, sondern ein Grund, freundlich nachzufragen.
Fragen zu Ziffer 1248
- Wie viel kostet GOÄ Ziffer 1248?
- Ziffer 1248 ist mit 242 Punkten bewertet. Der einfache Satz beträgt 14,11 €. Beim üblichen Regelsatz von 2,3 stehen 32,44 € auf der Rechnung, beim Höchstsatz von 3,5 sind es 49,37 €.
- Darf Ziffer 1248 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet werden?
- Ja, 3,5 ist der Höchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOÄ). Über dem Regelsatz von 2,3 muss die Rechnung aber eine verständliche, auf diese Leistung bezogene Begründung enthalten (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ein noch höherer Faktor ist nur mit einer vorher schriftlich geschlossenen Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).
- Gibt es Ausschlüsse für Ziffer 1248?
- In der Legende zu Ziffer 1248 und in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts I ist kein Ausschluss anderer Ziffern hinterlegt. Allgemeine Regeln gelten trotzdem, etwa das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.
